Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.01.1998:
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Keine Elefanten und Löwen im Zirkus!
Wien, (OTS) In einer Sitzung sprach sich der Wiener Rat der Sachverständigen für Umweltfragen dieser Tage für eine rasche Umsetzung einer bundesweiten Ländervereinbarung gem. Art. 15a B-VG (sog. "15a-Vereinbarung") aus, um die Haltung von Wildtieren im Zirkus bundeseinheitlich zu regeln. Der Sachverständigenrat für ...
Wien, (OTS) In einer Sitzung sprach sich der Wiener Rat der Sachverständigen für Umweltfragen dieser Tage für eine rasche Umsetzung einer bundesweiten Ländervereinbarung gem. Art. 15a B-VG (sog. "15a-Vereinbarung") aus, um die Haltung von Wildtieren im Zirkus bundeseinheitlich zu regeln.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen ist ein weisungsfreies Expertengremium und hat vor allem die Aufgabe, an die Stadt Wien in Umweltfragen Empfehlungen abzugeben und sie zu beraten. Dem Rat gehören namhafte Experten an wie z.B. Prof. Dr. Heinz Löffler und Prof.em.Dr.Dr.h.c. Friedrich Schaller vom Institut für Zoologie der Universität Wien sowie der Direktor des Tiergartens Schönbrunn Dr. Helmut Pechlaner.
Der Rat stimmt mit den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen überein, wonach das Halten nahezu aller Wildtiere, vor allem auch der "typischen" Zirkustiere, wie Bären, Großkatzen, Affen und Elefanten, in Zirkussen oder Schaustellungen mit den Grundsätzen des Tierschutzes nicht vereinbar sei. Dafür seien nicht nur die oft völlig ungeeigneten Käfige und Dressuren maßgebend, sondern vor allem auch der Umstand, daß ein Leben im Zirkus gleichsam lebenslangen Transport für die Tiere bedeute. Gerade für Wildtiere sei der damit verbundene Streß enorm. Der Sachverständigenrat sprach sich daher für ein baldiges bundesweites Verbot aus, diese Tiere im Zirkus zu halten und wies insbesondere darauf hin, daß auch traditionelle Zirkustiere wie Großkatzen und Elefanten davon erfaßt werden müßten. Er schlug jedoch vor, rechtliche Vorkehrungen zu treffen, um Härtefälle für die Tiere, die bereits jetzt im Besitz der verschiedenen Zirkusunternehmen seien, zu verhindern.****
Zu denken sei etwa an genügend lange Übergangsfristen. Die Tiere dürften während dieser Frist jedoch nur dann noch gehalten werden, wenn jene Mindestanforderungen an Pflege und Gehegeausstattung erfüllt sind, die in den von namhaften Zoologen und Veterinärmedizinern erarbeiteten Richtlinien der Wiener Umweltanwaltschaft vorgesehen sind.
Die Empfehlung des Rates der Sachverständigen wurde bereits an Bürgermeister Dr. Michael Häupl und an Umweltstadtrat Fritz Svihalek weitergeleitet, mit der Bitte, sich für die rasche Umsetzung der Richtlinien als Ländervereinbarung bei den Bundesländern einzusetzen.
Darüber hinaus ist der Rat der Meinung, daß eine verstärkte Rücksichtnahme auf die Einmaligkeit der betroffenen Tiere ein wesentlicher Beitrag zur weiteren Entwicklung des Bewußtseins unserer Verantwortung für die Umwelt sein wird. (Schluß) ma/
(RK vom 28.01.1998)
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