Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 20.08.2007:
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Verkehrsfreigabe Skywalk Spittelau
Verkehrsfreigabe Skywalk Spittelau
Copyright: MA 29/Wurscher
Wien (RK). Der Skywalk Spittelau ist am Montag für die Benutzung freigegeben worden. Der 120 Meter lange Steg über die Heiligenstädter Straße bietet jetzt eine barrierefreie Verbindung zwischen der Guneschgasse im 19. Bezirk und dem Stationsgebäude Spittelau der U6/U4 im 9. Bezirk. Durch diese Verbindung profitieren ...
Wien (RK). Der Skywalk Spittelau ist am Montag für die Benutzung freigegeben worden. Der 120 Meter lange Steg über die Heiligenstädter Straße bietet jetzt eine barrierefreie Verbindung zwischen der Guneschgasse im 19. Bezirk und dem Stationsgebäude Spittelau der U6/U4 im 9. Bezirk. Durch diese Verbindung profitieren nicht nur die Benutzer der öffentlichen Verkehrsmittel - durch eine bauliche Trennung vom U-Bahngebäude ist die Brücke auch für RadfahrerInnen und FußgängerInnen rund um die Uhr benutzbar.****
Stadtrat DI Rudi Schicker blickt stolz auf das Projekt zurück: "Wir haben in der kurzen Bauzeit von einem Jahr ein architektonisches Highlight errichtet, das sich sehr gut ins Stadtbild integriert. Mit der Brücke ist eine wichtige Bezirksverbindung vom 9. in den 19. Bezirk geschaffen worden. Im Bereich Heiligenstädterstraße ist nun ein schnelles und gefahrloses Überqueren bei jedem Wetter möglich."
Der Steg ist 4,5 Meter breit, 11 Meter hoch und über 120 Meter lang, wobei 10,5 Meter durch den Pfeiler der alten Stadtbahnmauern führt. Gleichzeitig wurde auf eine harmonische Einbindung der historischen Otto-Wagner-Brücke und dem modernen Bürohaus Skyline von Architektin Tillner Wert gelegt. Durch die Glaskonstruktion wird die Überquerung besonders hell und attraktiv.
- Weitere Daten des Skywalks:
Tragwerkstahl: 120 Tonnen
Stahlrahmen für Glaskonstruktion: 16 Tonnen
Glaswandflächen: 600 m2
Glasdachflächen: 560 m2
rk-Fotoservice: www.wien.gv.at/
(Schluss) wur
- Rückfragehinweis
Ing. Kurt Wurscher
Wilhelminenstraße 93
1160 Wien
4000/96945
0664/224 89 28
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(RK vom 20.08.2007)
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