Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 01.07.2010:
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Franz Hebenstreit nach 215 Jahren freigesprochen und rehabilitiert
Franz Hebenstreit nach 215 Jahren freigesprochen und rehabilitiert
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Die Causa Hebenstreit nach der Verhandlung am 28. Juni 2010
Am 28. Juni 2010 zwischen 19 und 21:45 Uhr fand im Festsaal des Wiener Rathauses die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Franz Hebenstreit statt. Der Freiheitsdenker und -kämpfer und Demokrat der ersten Stunde war Opfer einer Politjustiz nach der politischen konservativ-reaktionären Wende nach dem Tod Leopolds II. geworden. Franz Hebenstreit, dem das Militärgericht den Vorwurf des Hochverrates gemacht hatte, wurde im Jänner 1795 hingerichtet, sein Schädel wird - gegen alle heutigen Grundsätze der Zivilisation und Ethik - im Kriminalmuseum in der Leopoldstadt ausgestellt.
Die Veranstaltung am Montag 28.6. folgte der Dramaturgie einer Gerichtsverhandlung mit Geschworenen, bei der ein Richtersenat unter dem Vorsitz von Frau Dr. Beate Matschnig und unter Mitwirkung von Dekan Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer und Dr. Norbert Gerstberger die Verhandlungen führte.
Die Argumentation der Verteidigung Franz Hebenstreits, vertreten durch Univ.-Prof. Dr. H. Ch. Ehalt, ist, dass Österreich durch die reaktionäre Wende in den 90er Jahren des 18. Jahrhunderts einen langfristigen groben Schaden erlitten hat. Die "Erste Wiener Moderne" - Sonnenfels, Born, die Van Swietens, Mozart, Da Ponte und die Intellektuellen um Riedel und Hebenstreit - wurde gewaltsam beendet. Die Strafe der Geschichte für die Politjustiz an österreichischen Freiheitsdenkern und Freiheitskämpfern des späten 18. Jahrhunderts war die Durchsetzung eines formaljuridischen, letztlich auf dem Prinzip von Autorität und Weisung beruhenden Gesellschafts- und Politikbildes. Gemäß diesem Bild hat immer das formale Recht und die formale Autorität recht, egal wer sie ausübt - natürlich in dieser Konsequenz auch die Richter, die Handlanger der Nazis und des Stalinismus und anderer autoritärer Systeme waren und sind.
Die Argumente der Verteidigung:
- Nach 100 Jahren Aufklärung, nach Voltaire, Diderot, Rousseau, Franklin konnte man überall in Europa und auch in Österreich wissen, dass Verfassung, Demokratie, Menschenrechte und unabhängige Richter die Zukunft einer besseren und gerechteren Gesellschaft sein können und werden. Vorauseilender Militärrichtergehorsam war daher nicht! die conditio sine qua non der Zeit.
- Der damalige Prozess vermischte unzulässig die Grenzen zwischen konkreten realen Verschwörungsplänen, die nicht vorlagen und den in Hinblick auf revolutionäre Taten völlig unkonkreten Vorstellungen der "Verschwörer".
- Der neue Herrscher Franz I/II und die Richter wollten ein Exempel statuieren; sie wollten den Boden für Zensur und absoluten Gehorsam bereiten.
- Es kam zum Einsatz von auch nach damaligem Recht nicht beweisfähigen Mitteln und Methoden. Ein Agent provocateur (der Buchhändler Degen), machte Hebenstreit betrunken und verleitete ihn zu unbedachten revolutionären Reden.
Die Fragen an die Geschworenen lauteten:
1.) Hauptfrage:
Ist Franz Hebenstreit schuldig, einen Hochverrat dadurch vorbereitet zu haben, dass er
- am 21. Juli 1794 in Wien den Plan eines Staatsstreichs äusserte, wonach dreieinhalbtausend Leute zur Nachtzeit die Stadt erstürmen, die öffentlichen Kassen in Beschlag nehmen, 300 Aristokraten ermorden und sich Seiner Majestät des Kaisers bemächtigen sollten,
- des weiteren das Modell einer Kriegsmaschine nach Frankreich entsandte,
- aufrührerische Lieder und Flugschriften verbreitete,
- Attentatspläne gegen den Monarchen, von denen er Kenntnis erlangte, seinen Vorgesetzten nicht meldete?
Der Spruch des Gerichtes und die Ergebnisse der Verhandlungen am 28.6.2010
Punkte a) und b) wurden einstimmig verneint, Punkte c) und d) wurden mehrheitlich verneint.
Freispruch und Konsequenz
Das Gericht sprach Franz Hebenstreit von den damaligen Vorwürfen frei und würdigte damit die aktuelle Rechtslage und aktuelle ethische Grundvorstellungen. Das Urteil wurde am 30.6.2010 von Dr. Beate Matschnig, Dr. Gerstberger, Univ.-Doz. Dr. Pilgram und Univ.-Prof. Dr. Ehalt an Herrn Stadtrat Dr. Andreas Mailath-Pokorny übergeben.
Herr Stadtrat Dr. Mailath-Pokorny wurde ersucht dem Wiener Gemeinderat und Landtag mitzuteilen,
- dass Franz Hebenstreit in der Verhandlung am 28.6.2010 freigesprochen und rehabilitiert wurde;
- dass gefordert wird, die Stadt Wien möge bewirken, den Schädel Franz Hebenstreits aus dem Kriminalmuseum herauszunehmen und ehrenvoll beizusetzen;
- dass Franz Hebenstreit als Freiheitskämpfer, Freiheitsdenker und Vordenker der Demokratie einen adäquaten Platz in der Erinnerungskultur der Stadt Wien finden möge (Verkehrsflächenbenennung, Anbringung einer Gedenktafel).
Herr Stadtrat Dr. Andreas Mailath-Pokorny hat die Ergebnisse der Verhandlung mit großem Verständnis, großem Interesse und dem Versprechen angehört, sie an die zuständigen und entscheidenden Gremien der Stadt unterstützend weiterzuleiten.
Bewertung
Die TeilnehmerInnen der Verhandlung - RichterInnen, ExpertInnen, Anklage und Verteidigung - bewerten die Ergebnisse der Verhandlung wie folgt:
Vorsitzende des RichterInnensenates Dr.Beate Matschnig: Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit sind Werte, die zur Zeit Franz Hebenstreits nichts gegolten haben und in unserer heutigen Zeit nichts mehr gelten. Hoffen wir, dass sie wieder zum Leben erweckt werden und den ihnen gebührenden Stellenwert in unserer Gesellschaft einnehmen.
Der beisitzende Richter Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer: Staatsgewalt muss Menschenrecht achten!
Der beisitzende Richter Dr. Norbert Gerstberger: Der Fall Hebenstreit ist exemplarisch in mehrerer Hinsicht. Er zeigt drastisch die Abkehr von der josephinischen Reformpolitik und die Angst der herrschenden Klasse vor den Gedanken der Aufklärung und der französischen Revolution. Aber er ist vor allem auch ein Beispiel für Handeln einer gegenüber den Mächtigen willfährigen Justiz! Deshalb hat der "Freispruch Hebenstreits am 28.6.2010 durch unabhängige Richter" einen hohen Symbolwert. Die Politik sollte dies anerkennen und im Sinne unserer Forderungen an den Wiener Landtag handeln!
Der Verteidiger Univ.-Prof. Dr. Hubert Christian Ehalt: An die Stelle von freier und auf Befreiung und Emanzipation ausgelegter intellektueller Kultur traten Zensur, vorauseilender Monarchengehorsam und Opportunismus. Aus dieser Trinität "Zensur, Gehorsam, Opportunismus" wurde eine österreichische Staatsmentalität, die bis in die Gegenwart weiterwirkt.
Der Kronzeuge der Verteidigung Univ.-Prof. Dr. Ernst Wangermann: Ich vermute, dass für viele Anwesende Hebenstreits soziale Ideen und die Einzelheiten über die Rolle der geheimen Polizei in der Anklage und Verurteilung Neuland waren.
Die Zeugin Mag. Andrea Maria Dusl: Demokratie und Republik sind kontinuierliche Projekte. Sie müssen durch Arbeit an der Idee und Diskurs über ihre Mechanismen am Leben gehalten werden. Geschichte ist Teil der Gegenwart, die Rehabilitierung Franz Hebenstreits gelebte Demokratie. Und die Arbeit geht weiter!
Der Zeuge und Gutachter Univ.-Doz. Dr. Arno Pilgram: Mein Schluss aus der Veranstaltung ist, dass menschliche Relikte (Schädel etc.) von Hingerichteten, seien sie "gewöhnliche" oder "politische Verbrecher", in einem ordentlichen Verfahren abgeurteilt oder einem politischen oder Fehlurteil zum Opfer gefallen, in einem öffentlichen Museum keinen legitimen Platz haben.
Der Vertreter der Anklage Univ.-Prof. Dr. Werner Ogris: Von mir aus, wenn es unbedingt sein soll, ein Ehrengrab für Hebenstreit oder seinen Schädel oder/und eine nach ihm benannte Verkehrsfläche in Wien; aber das Schicksal oder Gott oder wer oder was immer dafür zuständig sein mag, bewahre uns vor Hebenstreits Utopien - und vor jenen, die darauf hineinfallen.
Der Autor des eben erschienenen Buches Mag. Alexander Emanuely: Der endgültige Tod tritt durch Vergessen ein. In der Wiener Vorlesung vom 28. Juni 2010 waren Franz Hebenstreits Ideen wieder gültig, Franz Hebenstreit wieder lebendig.
Das Buch zum Fall
ist in der Reihe "Enzyklopädie des Wiener Wissens" der Wiener Vorlesungen in der Bibliothek der Provinz erschienen und von Alexander Emanuely verfasst. "Ausgang: Franz Hebenstreit (1747-1795). Schattenrisse der Wiener DemokratInnen 1794"; es kostet 15 Euro.
Rückfragehinweis für Medien
- Jakob Scholz
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