Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 13.06.2018:
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Sima/Maresch: Neue Marktordnung schützt Lebensmittel-Standler und belebt die Märkte
Vereinfachung und Entbürokratisierung für die Standler und Standlerinnen – Märkte als Nahversorger und Ort der Begegnung stärken
Nach intensiven Vorbereitungen legte Märkte-Stadträtin Ulli Sima heute mit Grünen-Marktsprecher Rüdiger Maresch die Eckpunkte für eine neue Marktordnung für Wien vor: „Unser erklärtes Ziel ist es, den Lebensmittelhandel auf den Märkten zu stärken, die Gastronomie als attraktives Angebot zu erhalten und natürlich den Markt als Ort der Begegnung zu attraktiveren. Wir werden den Bezirken in dieser Frage viel Autonomie lassen, denn die BezirksvorsteherInnen kennen die Anforderungen an ihre Märkte am besten“, so Sima, die sich bei allen für die gute Zusammenarbeit in diesem Prozess bedankt.
"Die langen Verhandlungen zur Marktordnung haben sich ausgezahlt. Wir haben jetzt eine Marktordnung, die die Wiener Märkte aufwertet und Verbesserungen der Öffnungszeiten, klare Regelungen für Ablösen und Weitergaben sowie für die Aufteilung von Gastronomie und Lebensmittelhandel bringt. Auch der Tier- und Umweltschutz wurde berücksichtigt. Wir wollen mit diesen neuen Regelungen die Wiener Märkte als Orte der Begegnung erhalten und vielerorts auch neu beleben“, so Maresch.
8 Wochen Begutachtung - Inkrafttreten am 1. Oktober
Klares Ziel der neuen Verordnung ist eine Vereinfachung und eine Entbürokratisierung im Sinne der Standlerinnen und Standler. „Klar ist, dass sowohl die reinen Lebensmittelhändler, als auch die Gastronomie als auch die LebensmittelhändlerInnen mit einer kleinen Ausschank - die sogenannte „Nebenrechte“ ausüben - auf den Märkten wirtschaftlich bestehen sollen. Ich setze auf ein klares Miteinander, denn es sind die Konsumentinnen und Konsumenten, die die Märkte annehmen müssen, um ein erfolgreiches Wirtschaften aller zu garantieren“, so Sima. Die nun präsentierte Marktordnung geht jetzt in Begutachtung und soll mit 1. Oktober in Kraft treten.
In Wien gibt es 17 fixe und 5 temporäre Märkte mit rund 360.000 BesucherInnen wöchentlich. Die Gesamtfläche der Märkte beträgt 92.462 m2, es gibt aktuell 738 Standeln in ganz Wien.
Neuregelung der bisherigen „Grauzone“ der Lebensmittelhändler mit Nebenrechten
Der Stadt Wien ist der Lebensmittelhandel auf den Märkten ein zentrales Anliegen – dieser ist in den letzten Jahren zu einer „bedrohten“ Art geworden. Auf manchen Märkten entstand über die Hintertüre der vom Bund geregelten Gewerbeordnung ein wahrer Wildwuchs an Gastronomie via Lebensmittelhandel mit den sogenannten Nebenrechten. Im Rahmen derer dürfen Lebensmittelhändler bis zu 8 Verabreichungsplätze betreiben. In der Wiener Marktordnung jedoch waren die Nebenrechte bisher keine Kategorie. Durch dieses Schlupfloch via Gewerbeordnung wurde das bisher für die Gastro in der Marktordnung festgelegte Drittel der verbauten Fläche überschritten. Dies stand im klaren Widerspruch zu den Regelungen der Marktordnung und hat viele Märkte zu reinen „Fressmeilen“ werden lassen.
„Diese negative Entwicklung durch den Graubereich der Nebenrechte stellen wir ab. Wir ordnen nun neu und legen klare Quoten für Gastro, Lebensmittelhandel sowie Lebensmittel mit Nebenrechten fest“, so Sima.
Noch mehr Autonomie für die BezirksvorsteherInnen
„Die neue Marktordnung ist nicht nur die längst überfällige Antwort auf die heutigen Lebensgewohnheiten der Bevölkerung, sondern spiegelt auch die Vielfalt ihrer Bedürfnisse wider. Ich freue mich sehr über die darin vorgesehene Möglichkeit der bezirksspezifischen Individualisierung, denn tatsächlich gleicht in Wien kein Markt dem anderen und nur so können die unterschiedlichen regionalen Anforderungen im Sinne der BewohnerInnen geregelt werden“, so Gabriele Votava, Bezirksvorsteherin in Meidling.
Auch Uschi Lichtenegger, Vorsteherin aus der Leopoldstadt, begrüßt die neuen Regelungen: "Die Leopoldstadt hat mehrere Märkte, die für den sozialen Zusammenhalt im Bezirk eine hohe Bedeutung haben. Mit der neuen Marktordnung verbessern wir die Situation dieser Märkte, sowohl für die StandlerInnen als auch für die MarktbesucherInnen. Leerstände auf den Märkten können beseitigt werden und der Markt insgesamt attraktiviert werden."
Zu den Eckpunkten der neuen Marktordnung, die nun für 8 Wochen in die Begutachtung geschickt wird und im Rahmen derer alle Betroffenen ihre Positionen dazu einbringen können:
- Verpflichtende Kernöffnungszeiten:
- zukünftig wissen alle WienerInnen, dass zu gewissen Mindest-Zeiten alle Marktstandeln offen haben – das erleichtert die Einkaufsplanung:
- und zwar von Montag bis Freitag von 15.00 bis 18.00 Uhr und am Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
- Ausweitung der maximalen Rahmen-Öffnungszeiten:
- So darf künftig der Lebensmittelhandel – analog zu den Supermärkten – von Montag bis Freitag bis 21 Uhr statt nur bis 19.30 Uhr und am Samstag bis 18.00 Uhr statt 17.00 Uhr geöffnet haben, mit oder ohne Nebenrechte.
- Die Gastronomiebetriebe dürfen von Montag bis Samstag bis maximal 23.00 Uhr offen haben.
- Innerhalb der Rahmen-Öffnungszeiten können die BezirksvorsteherInnen je nach örtlichen Gegebenheiten (AnrainerInnen, etc.) differenzieren, d.h. Bezirke haben mehr Handlungsspielraum, auf örtliche Gegebenheiten einzugehen.
- Festlegung klarer Quoten – gemessen an verbauter Marktfläche
- Maximal 40 % Gastro (bisher 33,3%)
- Maximal 40 % Lebensmittelhändler mit Nebenrechten – dies war bisher keine eigene Kategorie, daher keine Quote bisher. Nun folgt eine klare Definition von Lebensmittelhandel mit Nebenrechten wie in der Gewerbeordnung des Bundes. Der Handelsschwerpunkt muss klar auf dem Lebensmittelhandel und nicht auf der Ausschank und Verabreichung liegen.
- Minimum 20 % Lebensmittel, Waren aller Art und Dienstleister (bisher keine fixe Quote)
- Innerhalb dieses definierten Rahmens können die BezirksvorsteherInnen pro Markt die Aufteilung individuell festlegen.
- Flächen für karitative Zwecke und Kultur, konsumfreie Zonen sind gewünscht und deren Einrichtung wird von der Stadt unterstützt
- Rauchverbot in Innenräumen
- Verbot von Verkauf von Käfigeiern und Tierpelzen auf Wiens Märkten
- Neues, transparentes Tarifmodell:
- Die Kostendeckung auf Wiens Märkten beträgt rund 70 % - sprich die SteuerzahlerInnen leisten einen wesentlichen Beitrag über die Zuschüsse der Stadt Wien – wie für Müllbeseitigung, Reinigung, Instandhaltung etc. Dem will man mit der Tarifanpassung entgegenwirken.
- Lebensmittelhandel: Tarife bleiben unverändert!
- Lebensmittelhändler mit Nebenrechten: dies war bisher keine Kategorie in der Marktordnung, hier wird ein neuer Tarif eingeführt, der zwischen Gastro und Lebensmittelhandel liegt (Grauzone bereinigt, Rechtsicherheit, Öffnungszeiten bis 21 Uhr)
- Gastro: plus 10 % (letzte Erhöhung 2006): Grundsätzlich sind die Preise für Gastronomiebetriebe am Markt – im Gegensatz zur Marktumgebung – äußerst niedrig und bleiben das auch künftig:
- Bezahlung der Schanigärten künftig nach Saison, nicht – wie bisher - täglich
- Neuregelung der Vergaben:
- kein Eingriff in bestehende Zuweisungen
- Bei Neuvergabe – Zuweisung beschränkt auf 15 Jahre
- Möglichkeit der Verlängerung (Nach Zuverlässigkeitsprüfung)
- Kampf den illegalen Ablösen:
- Ablöse nur für nachweisbare Investitionen möglich – Strafen bei illegalen Ablösen
- Installierung von Marktbeiräten als kollegiales Beratungsgremium
- Der Großgrünmarkt: Wien (in Inzersdorf) fällt künftig nicht mehr unter die Marktordnung, er wird von der WSE Wiener Standortentwicklung GmbH, einem Unternehmen der Wien Holding, als Warendrehscheibe weiterentwickelt. Der Markt-Zweck und der Standort bleiben erhalten, das Personal wird zu 100 % weiterbeschäftigt, der Großmarkt bleibt in vollem Eigentum der Stadt Wien.
- Markthalle: politisch gewünscht, Investorensuche – Vorbild Amsterdam
rk-Fotoservice: www.wien.gv.at/presse/bilder
Rückfragehinweis für Medien
- Anita Voraberger
Mediensprecherin StRin Ulli Sima
Telefon: 01 4000-81353 - Mag. Katja Svejkovsky
Pressesprecherin Grüner Klub Rathaus
Telefon: 01 4000-81814
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