Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.09.2020:
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Wien-Wahl 2020: Stimmabgabe von Menschen mit Behinderungen
Bei den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2020 werden rund 850 barrierefrei zugängliche Wahllokale eingerichtet. Diese Wahllokale sind zusätzlich auch mit Rollstuhl-Wahlzellen ausgestattet. Informationen und Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit von Wahllokalen finden sich in der „Amtlichen Wahlinformation“, die alle Wahlberechtigten rund zwei Wochen vor der Wahl per Post erhalten. Die Standorte der barrierefrei zugänglichen Wahllokale können auch online unter www.wien.gv.at/wahlen abgefragt oder telefonisch unter Tel.: 01/4000-4001 in Erfahrung gebracht werden.
Zuständiges Wahllokal rechtzeitig prüfen
Aufgrund der Coronavirus-Situation haben sich bei dieser Wahl einige Wahllokale geändert. Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Pensionisten-Wohnhäusern wurden Personen, die ihr Wahllokal in diesen Einrichtungen hatten, aber dort nicht wohnhaft sind, anderen Wahlsprengeln und damit anderen Wahllokalen zugeteilt. Außerdem wurden flächenmäßig sehr kleine Wahllokale zugunsten von größeren Wahllokalen verändert. Das Wiener Wahlservice empfiehlt deshalb, rechtzeitig vor der Wahl zu prüfen, wo sich bei dieser Wahl das zuständige Wahllokal befindet.
Barrierefrei zugängliche Wahllokale und Rollstuhl-Wahlzelle
Barrierefrei zugänglich bedeutet:
- Die Eingänge zum Wahllokal sind stufenlos erreichbar oder es gibt Rampen, die nicht steiler als zehn Prozent sind, oder es gibt einen Treppen- beziehungsweise Plattformlift
- Die Türen zum Wahllokal sind leicht zu öffnen
- Türschwellen sind nicht höher als 3 Zentimeter
- Die Türen zum Wahllokal sind mindestens 80 Zentimeter breit
- Bei geschlossenen Türen ist eine Bewegungsfläche von 150 Zentimeter Durchmesser für das Öffnen der Türen vorhanden
- Wird ein Aufzug zum Erreichen des Wahllokals benötigt, ist die Aufzugskabine mindestens 110 Zentimeter breit und 140 Zentimeter lang, und die Bedienelemente sind in Greifhöhe angeordnet und ertastbar.
Eine Rollstuhl-Wahlzelle ist breiter als eine „normale“ Wahlzelle, hat eine unterfahrbare Schreibfläche und kann somit von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern bequem benutzt werden.
Weitere Möglichkeiten der Stimmabgabe
Wer am Wahltag nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat mit einer Wahlkarte mehrere Möglichkeiten, die Stimme abzugeben. Wichtig: Die Wahlkarte muss dafür beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden.
Mit einer Wahlkarte kann zum Beispiel in einem beliebigen – leichter zu erreichenden oder barrierefrei zugänglichen – Wiener Wahlkarten-Wahllokal gewählt werden. Die Standorte aller Wiener Wahllokale sowie die Standorte der barrierefrei zugänglichen Wiener Wahllokale sind im Internet unter www.wien.gv.at/wahlen veröffentlicht. Auch die MitarbeiterInnen des Stadtservice Wien helfen gerne telefonisch unter Tel.: 01/4000-4001 bei der Suche.
Speziell für Bettlägerige oder Menschen mit mangelnder Mobilität gibt es wieder die Möglichkeit, von einer mobilen Wahlkommission besucht zu werden. Ein Besuch durch die mobile Wahlkommission kann gemeinsam mit dem Wahlkartenantrag oder auch noch danach im zuständigen Wahlreferat beantragt werden.
Als weitere Möglichkeit der Stimmabgabe steht auch die Briefwahl zur Verfügung. Die für die Briefwahl verwendete und unterschriebene Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, dem 11. Oktober 2020, 17 Uhr, per Post, per Botin/Boten oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie kann auch am Wahltag in jedem Wahllokal und bei jeder Wiener Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.
Nicht vergessen: Bitte bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf der Wahlkarte, dass Sie die/den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.
Wahlberechtigte Personen, die ihre Wahlkarte ab 14. September 2020 persönlich im zuständigen Wahlreferat beantragen, können auf Wunsch auch gleich vor Ort per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe stehen mobile Abgabesäulen mit einem Sichtschutz zur Verfügung.
Stimmzettelschablonen
Für blinde und sehbehinderte Personen stehen als Ausfüllhilfe für den Stimmzettel in jedem Wiener Wahllokal Stimmzettel-Schablonen zur Verfügung. Wer an der Briefwahl teilnehmen möchte, kann eine Stimmzettel-Schablone bei der Magistratsabteilung 62, 1082 Wien, Lerchenfelder Straße 4, Tel.: 01/4000-89404, E-Mail: wahl@ma62.wien.gv.at oder online unter www.wien.gv.at/wahlen anfordern. Blinde und sehbehinderte Personen können natürlich einen Rehabilitations- oder Blindenführhund bis in die Wahlzelle mitnehmen.
Informationen zur Wahl in österreichischer Gebärdensprache und in "Leicht Lesen"
Für gehörlose Personen wurden fünf Videos in österreichischer Gebärdensprache gestaltet. Die Videos können unter www.wien.gv.at/wahlen abgerufen werden.
Für Menschen mit Lernschwierigkeiten wurde eine "Leicht Lesen"-Version der "Kleinen Wiener Wahlhilfe" gestaltet. Sie ist ebenfalls unter www.wien.gv.at/wahlen abrufbar.
Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte, zur Briefwahl, über die Beantragung einer mobilen Wahlkommission sowie alle weiteren Informationen zur Wien-Wahl 2020 sind online unter wien.gv.at/wahlen abrufbar. Darüber hinaus steht das Stadtservice Wien unter der Telefonnummer 01/4000-4001 gerne für Auskünfte zur Verfügung. (Schluss)
Rückfragehinweis für Medien
- Philipp Lindner
Mediensprecher StR Jürgen Czernohorszky
+43 1 4000 81853
philipp.lindner@wien.gv.at - Robert Minar
Magistratsabteilung 62 –
Zentrale Wiener Wählerevidenz
+43 1 4000 89436
robert.minar@wien.gv.at
wien.gv.at/wahlen
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