Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.04.2022:
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Ab 1. Juni Parkpickerl für PKW mit ukrainischen Kennzeichen
Beantragung ab 9. Mai am Magistratischen Bezirksamt oder online
Aufgrund des schrecklichen Kriegs in der Ukraine hat die Stadt Wien in den vergangenen Monaten vieles geleistet, um den geflüchteten Menschen rasch zu helfen und ihnen ein unbürokratisches Ankommen in Wien zu ermöglichen. Dazu zählt auch das Entgegenkommen für jene Ukrainer*innen, die mit dem Auto vor dem Krieg geflohen sind, dieses temporär ohne Parkschein abzustellen. Diese Übergangsregelung läuft mit Ende Mai aus, ab 1. Juni brauchen PKW mit ukrainischen Kennzeichen ein Parkpickerl.
Schon ab 9. Mai können nun alle vor dem Krieg Geflüchteten mit Hauptwohnsitz in Wien auf den jeweiligen Magistratischen Bezirksämtern einen entsprechenden Antrag stellen, entweder online oder persönlich am MBA (mit Termin).
Die Fahrzeughalter*innen mit ukrainischen Kennzeichen werden ab nächster Woche mittels Information auf der Windschutzscheibe über die neuen Regelungen informiert.
Laut Erlass des zuständigen Bundesministeriums vom 21. April 2022 können Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gem. §79 KFG ein Jahr lang ohne Ummeldung in Österreich verwendet werden.
Gratis-Nutzung der Wiener Linien weiter möglich
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können bis Ende Mai auch alle Verkehrsmittel der Wiener Linien kostenlos und ohne Fahrschein nutzen. Als Nachweis bei einer Fahrscheinkontrolle reichen die Reisedokumente.
Alle Infos in Kürze auf: https://start.wien.gv.at/ukraine/de (Schluss) red
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