Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 08.02.2023:
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AKH Wien: Erfolgreiche Maßnahme zur Entlastung des Pflegepersonals

Mehr Sicherheit für kognitiv eingeschränkte Patient*innen

Im Zuge der Behandlung und Betreuung von Patient*innen kann es aufgrund des vorliegenden Krankheitsbildes notwendig werden, dass Patient*innen vor einem möglichen Verletzungsrisiko durch Selbstgefährdung zu schützen sind. Im Universitätsklinikum AKH Wien wurden deshalb, nach einer erfolgreichen Pilotphase von mehreren Monaten, die so genannten Sitzwachen für kognitiv eingeschränkte Patient*innen als kurzfristig abrufbare Maßnahme etabliert. 

Die Maßnahmen zum Schutz vor Selbstgefährdung unterliegen dem Heimaufenthaltsgesetz, wonach das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden ist. Zu diesen zählen beispielsweise die Verwendung von Niederflurbetten oder Ausstiegsalarmen oder die Unterbringung der Patient*innen in der Nähe des Stützpunktes. Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, um ein Verletzungsrisiko auszuschließen und um freiheitsbeschränkende Maßnahmen zu vermeiden, kann nun innerhalb weniger Stunden eine Aufsichtsperson angefordert werden. Diese Person achtet darauf, dass die Patient*innen in den Nachtstunden umgehend Unterstützung von Pflegepersonen erhalten, wenn sie diese benötigen. 

Patient*innen profitieren von Präsenz einer Ansprechperson

Es hat sich gezeigt, dass die Anwesenheit einer ständigen Ansprechperson den Patient*innen Orientierung gibt, den Stress der Patient*innen reduziert und die längeren Ruhephasen den Schlaf-Wach-Rhythmus positiv beeinflussen. Für die Mitarbeiter*innen werden die Sitzwachen als große Entlastung im Nachtdienst wahrgenommen und ermöglichen die Konzentration auf hoch qualifizierte Pflegetätigkeiten. Aber auch die Zufriedenheit der Angehörigen von Patient*innen mit kognitiven Einschränkungen, wie Demenz oder Verwirrtheit, ist dadurch gestiegen.

Im Jahr 2022 wurden an insgesamt rund 500.000 Pflegetagen von stationären Patient*innen des AKH Wien an rund 2.000 Tagen eine Aufsichtsperson für eine Sitzwache angefordert. Die Notwendigkeit von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen konnte damit um rund 35 % gesenkt werden.

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