Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 23.01.1997:
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Wiener Landtag (3)

Wien, 23.1. (RK-KOMMUNAL) StR. Dr. RIEDER (SPÖ) beantragte eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a BVG über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung sowie eine Änderung des Wiener Krankenanstaltengesetzes. Rieder bezeichnete die bevorstehenden Änderungen als "quantitativ und qualitativ ...

Wien, 23.1. (RK-KOMMUNAL) StR. Dr. RIEDER (SPÖ) beantragte eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a BVG über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung sowie eine Änderung des Wiener Krankenanstaltengesetzes.

Rieder bezeichnete die bevorstehenden Änderungen als "quantitativ und qualitativ bedeutsam" sowie als Beitrag zur Stabilisierung des Sozialversicherungssystems. Auch würden damit Schritte zu einer leistungsorientierten Spitalsfinanzierung gesetzt. Ziel sei ein maßgeschneidertes Modell für Wien.

Zwar sei die Kostendeckung für Patienten aus anderen Bundesländern nicht generell geregelt, doch sei die Möglichkeit bilateraler Vereinbarungen zwischen Ländern möglich. Wien gebe derzeit für Fremdpatienten 2,5 Milliarden Schilling pro Jahr aus. Eine große Gesamtlösung sei nicht zustande gekommen. Vielmehr gebe es jetzt unterschiedliche Länderfonds, mit denen die Spitäler ihre Leistungen abrechneten. Eine Bewertungnach Diagnosen und Gewichtungsfaktoren, wie dies eine Fraktion im Ausschuß gefordert habe, käme wohl den Spitälern der Stadt Wien zugute, würde jedoch kleinere Privatspitäler benachteiligen.

Im Krankenanstaltenplan werde eine Obergrenze für die Bettenkapazität festgelegt. Wien sei dabei schon einen Schritt vorangegangen und habe von sich aus Reduktionen und Umschichtungen vorgenommen. So sei es möglich gewesen, 100 für Schlaganfall-Patienten Betten einzurichten, während andere Interne Betten aufgelassen wurden. Wichtig sei es, den extramuralen Bereich im gleichen Maß auszubauen, wie die Spitalsleistungen zurückgenommen werden sollen. Eine gemeinsame gesundheitspolitische Kommission des Gemeinderates solle einen Krankenanstaltenplan erarbeiten, der die Zusammenarbeit zwischen intramuralen und extramuralen Einrichtungen festlegen solle. In diese Kommission sollen auch Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Ärztekammer, Sozialversicherung und andere Experten einbezogen sein. Der Gesundheitsvorsorge solle künftig besonderes Gewicht beigemessen werden.

LAbg. Mag. Alexandra BOLENA (LIF) meinte einleitend, die Vorfälle in zwei Wiener Krankenhäusern seien auf zuwenig Personal und dessen permanente Überlastung zurückzuführen. Dadurch seien Behandlungsfehler vorprogrammiert. In einem ANTRAG verlangte das LIF, bis zum Jahr 2000 fünf Prozent der gesamten Fondsmittel dem Ausbau des extramuralen Bereiches zu widmen. Ein weiterer ANTRAG betraf eine 75:25 Prozent-Teilung zwischen Diagnose und Gewichtungsfaktor bei der Verrechnung der Spitalskosten. Gegen die 15a-Vereinbarung bestehen datenschutzrechtliche Bedenken beim LIF. In einem weiteren ANTRAG will das LIF erreichen, daß die jährlichen Berichte des Fonds nicht der Landesregierung, sondern dem Landtag vorgelegt werden. Schließlich verlangt das LIF in einem ANTRAG, daß auch die kleineren Fraktionen - ohne Stimmrecht - an den Fondssitzungen teilnehmen können sollen.

LAbg. Alessandra KUNZ (G) vertrat die Ansicht, im Spitalswesen ließen sich leicht Kosten sparen, wenn zunehmend Leistungen an niedergelassene Ärzten und Institutionen übertragen würden. Dazu seien allerdings flankierende Maßnahmen notwendig. Der Landeskrankenanstaltenfonds berge für die Patienten u.a. die Gefahr, daß im Interesse der Spitalskostenoptimierung die Leistungen auf ein Minimum reduziert werden könnten. Der Diagnoseschlüssel lasse sich in einer Weise manipulieren, daß es zu einer Punkteinflation kommen könnte. Die Betreuung zu Hause müsse ausgebaut werden. In mehreren ANTRÄGEN wollen die Grünen u.a., daß alle Fraktionen im Krankenanstaltenfinanzierungsfonds vertreten sein sollen, daß die Belastung des Personals nicht vermehrt und flankierende Maßnahmen zur Einführung des Fonds geschaffen werden. (Forts.) and/vo

(RK vom 23.01.1997)