Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 23.01.1997:
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Wiener Landtag (9)

Wien, 23.1. (RK-KOMMUNAL) Zu einer von LAbg. Dr. SALCHER (ÖVP) beantragten Änderung des Wiener Tanzschulgesetzes sagte LAbg. Gabriele HECHT (LIF), dieses Gesetz stelle eine Überreglementierung in einem Bereich dar, in dem das nicht notwendig sei, und diene vor allem der Reviersicherung der bestehenden Tanzschulen. So ...

Wien, 23.1. (RK-KOMMUNAL) Zu einer von LAbg. Dr. SALCHER (ÖVP) beantragten Änderung des Wiener Tanzschulgesetzes sagte LAbg. Gabriele HECHT (LIF), dieses Gesetz stelle eine Überreglementierung in einem Bereich dar, in dem das nicht notwendig sei, und diene vor allem der Reviersicherung der bestehenden Tanzschulen. So werde darin beispielsweise die Befähigung zur Erteilung von Tanzunterricht von der Staatsbürgerschaft abhängig gemacht, Bezirksvertretungen und Handelskammer hätten bei den Bewilligungen ein entscheidendes Mitspracherecht. LAbg. Mag. KARL (ÖVP) erklärte, es gebe wenigstens drei Gründe, warum man diesem Gesetz - das doch einen Fortschritt darstelle - zustimmen könne: Es schaffe Lächerlichkeiten wie die "Sonderung der Unterrichtsteilnehmer" ab, es gehe um den hohen Standard unserer Tanzschulen, den es zu erhalten gelte, und es sei EU-konform. Er kritisierte schwer verständliche Gesetzespassagen; man sollte sich bemühen, die Rechtssprache für den Bürger verständlich zu machen. Karl habe ihm zahlreiche Punkte vorweggenommen, meinte LAbg. WOLFRAM (FPÖ). Statt sprachlicher Vereinbarung sei eine Verkomplizierung eingetreten, das Gesetz enthalte zahlreiche Bestimmungen, die wie der "Grapschparagraph" bereits anderswo geregelt seien; diese anderweitig geregelten Tatbestände solle man weglassen. Die FPÖ stimme dennoch zu, da das Gesetz die Pflicht zu qualifizierter Eignungsprüfung enthalte und durch einzelne Bestimmungen die österreichische Identität erhalte. LAbg. Inge ZANKL (SPÖ) unterstrich, daß sie das "Zerpflücken" des Gesetzes durch die Vorredner nicht lustig finde. Wenn jemand eine Leistung erbringe, solle er auch nachweisen, daß er diese Leistung auch gelernt habe, sagte sie. Die SPÖ werde zustimmen, da mit dem neuen Tanzschulgesetz ein veraltetes Gesetz reformiert und die EU-Konformität erreicht werde. Außerdem werde erst durch dieses Gesetz der Zugang von Behinderten zu Tanzschulen ermöglicht. StR. Dr. MARBOE (ÖVP) erklärte, die Debatte zeige, daß man einem Gesetz zustimmen könne, wenn man in wesentlichen Punkten übereinstimme und Kompromisse schließen könne.

ABSTIMMUNG: Mit Mehrheit angenommen.

Die Landtagssitzung endete um 16.45 Uhr. (Schluß) hrs/vo

(RK vom 23.01.1997)