Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.02.1997:
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WIENSTROM zu Vorwürfen von Kenesei

Wien, 28.2. (RK-KOMMUNAL) Von WIENSTROM wird zur Kritik von GR KENESEI festgestellt, daß im Falle von dringend notwendigen Reparaturarbeiten in Kraftwerken die Sicherung der Stromversorgung Priorität haben muß. Da eine Bestellung laut Einkaufsordnung einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt als die Durchführung ...

Wien, 28.2. (RK-KOMMUNAL) Von WIENSTROM wird zur Kritik von GR KENESEI festgestellt, daß im Falle von dringend notwendigen Reparaturarbeiten in Kraftwerken die Sicherung der Stromversorgung Priorität haben muß. Da eine Bestellung laut Einkaufsordnung einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt als die Durchführung einer freihändigen Vergabe, wurden die gegenständlichen Reparaturarbeiten im Interesse der Versorgungssicherheit freihändig vergeben. Wegen der Beschaffenheit von Kraftwerksanlagen ist es außerdem oft notwendig, Freihandvergaben an den ursprünglichen Lieferanten zu tätigen, um eine technische Einheit der Anlagen zu gewährleisten.

Bezüglich der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses stellt WIENSTROM fest, daß von der Firma Mannesmann dafür lediglich Preisinformationen eingeholt wurden, um von einer Fachfirma einen Kostenrahmen für die ausgeschriebene Leistung zu erhalten.

Bezüglich der Schadenersatzforderung an die Firma Mannesmann wird WIENSTROM vorerst eine ausgerichtliche Lösung anstreben.

Eine wiederholte Heranziehung der selben Firma für einschlägige Aufgaben ergibt sich daraus, daß in den weitläufigen Kraftwerksanlagen mit teilweise beträchtlichen Gefahrenpotentialen neben Fachkenntnissen auch Orts- und Anlagenkenntnisse des Personals von Fremdfirmen unerlässlich sind. Diese Firmen werden nur unter der Voraussetzung beauftragt, daß sie die jeweiligen Leistungen zu marktkomformen Preisen anbieten. (Schluß) emw/vo

(RK vom 28.02.1997)