Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 18.04.1997:
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Brauner zur Diskussion über Politiker-Einkommen

Wien, 18.4. (RK-KOMMUNAL) Auf die jüngst erhobenen Fragen des Liberalen Forums zu Politikereinkommen öffentlich Bediensteter in Wien sagte Personalstadträtin Mag. Renate BRAUNER Freitag gegenüber der RATHAUSKORRESPONDENZ: "Es ist nicht möglich, daß Bedienstete des Landes Wien, neben ihrem Landtags- bzw. ...

Wien, 18.4. (RK-KOMMUNAL) Auf die jüngst erhobenen Fragen des Liberalen Forums zu Politikereinkommen öffentlich Bediensteter in Wien sagte Personalstadträtin Mag. Renate BRAUNER Freitag gegenüber der RATHAUSKORRESPONDENZ: "Es ist nicht möglich, daß Bedienstete des Landes Wien, neben ihrem Landtags- bzw. Gemeinderatsmandat, arbeitslose Einkommen beziehen. Zweitens entspricht es keineswegs der Realität, daß eben diese Mandatare bis zu 75 Prozent ihres Bezuges erhalten, ohne daß sie dafür arbeiten müssen. Die Forderung, die Wiener Dienstordnung an die Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes über Politikereinkommen anzupassen, geht ins Leere. Sie zeugt von juristischer und politischer Ahnungslosigkeit."

Denn, so Brauner, das am 1. August 1996 in Kraft getretene Bundes-Verfassungsgesetz regelt im Artikel 59a auch die Außerdienststellung von Landtagsabgeordneten.

So gilt auch für alle Landtagsabgeordneten in Wien rechtlich bindend:

  • Landes-Bedienstete sind auf ihren Antrag zur Ausübung ihres Mandats
    dienstfrei zu stellen.
  • Dienstbezüge müssen den tatsächlich erbrachten Arbeitsleistungen
    entsprechen; zum Beispiel für 25 Prozent Leistung wird 25 Prozent
    Bezug bezahlt. Aber: 75 Prozent der Dienstbezüge sind das
    Maxiumum, auch wenn der/die MandatarIn 100 Prozent arbeiten sollte.
  • Diese Obergrenze gilt auch, wenn weder die Dienstfreistellung noch
    die Außerdienststellung in Anspruch genommen wird.
  • Außerdienststellungen bewirken automatisch den Entfall der Bezüge.
Außerdem: Es stimmt, daß in der Dienstordnung des Landes Wien (DO 1994) beziehungsweise Vertragsbedienstetenordnung (VBO 1995) bisher noch keine Anpassung an diese mit Verfassungskraft ausgestattete Neuregelung erfolgt ist. Aber diese gelten kraft Gesetzes auch für alle Wiener Mandatare, die in einem Dienstverhältnis zur Stadt Wien stehen.

Zu den Mutmaßungen und Spekulationen der jüngsten Zeit über die Zahl der Landesbediensteten mit politischem Mandat teilte Brauner mit:

In insgesamt 17 Fällen sitzen derzeit Bedienstete des Landes Wien im Landtag/Gemeinderat

  • Dienstfreistellung mit Bezahlung entsprechend dem
    Beschäftigungsausmaß
    (maximal jedoch 75 Prozent):
    derzeit fünf Fälle im Wiener Gemeinderat.
  • Reduzierung der Bezüge auf 75 Prozent,
    wenn keine Dienstfreistellung beantragt wurde:
    derzeit drei Fälle im Wiener Gemeinderat.
  • Außer Dienst-Stellen auf Antrag (keine Bezüge):
    derzeit drei Fälle im Wiener Gemeinderat.
  • Karenzurlaub (Urlaub gegen Entfall der Bezüge):
    derzeit ein Fall im Wiener Gemeinderat.
  • GemeinderätInnen, die gleichzeitig LandeslehrerInnen sind:
    derzeit sind fünf Betroffene auf Antrag gegen Entfall der Bezüge
    außer Dienst oder dienstfrei gestellt.
(Schluß) wb/vo

(RK vom 18.04.1997)