Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 18.04.1997:
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Wiener Landtag (4)

Wien, 18.4. (RK-KOMMUNAL) LAbg. Dipl.-Ing. Dr. PAWKOWICZ (FPÖ) bedauerte in seiner Rede, daß der vorliegende Bericht der Volksanwaltschaft, der den Zeitraum 1994/95 umfaßt, erst zum jetzigen Zeitpunkt dem Landtag zur Behandlung vorliegt. Er kritisierte die noch immer bestehende parteipolitische Einflußnahme bei der ...

Wien, 18.4. (RK-KOMMUNAL) LAbg. Dipl.-Ing. Dr. PAWKOWICZ (FPÖ) bedauerte in seiner Rede, daß der vorliegende Bericht der Volksanwaltschaft, der den Zeitraum 1994/95 umfaßt, erst zum jetzigen Zeitpunkt dem Landtag zur Behandlung vorliegt. Er kritisierte die noch immer bestehende parteipolitische Einflußnahme bei der Bestellung von Schulleiterposten, die den beschlossenen Kriterien von Objektivität und Transparenz kraß widerspräche. Am Beispiel zweier konkreter Vorfälle, die, wie der Redner sagte, die Vermengung von Schule und Parteipolitik zum Inhalt hätten, forderte Pawkowicz den Landtag dazu auf, dies in Zukunft gemeinsam abzustellen.

LAbg. Josefa TOMSIK (SPÖ) wies mit heftigen Worten die Kritik des Vorredners zurück und verwahrte sich gegen Diffamierungsversuche seitens der FPÖ. Zum Bericht der Volksanwaltschaft sagte Tomsik, daß die 78 zu Recht erfolgten Beanstandungen der Volksanwaltschaft keineswegs den Schluß auf eine nicht-bürgernahe Verwaltungspraxis in Wien zulassen würden. Jeder Fall, so Tomsik, sei um einen Fall zuviel, dennoch zeigten die Praxis und auch der Bericht der Volksanwaltschaft, daß die Wiener Verwaltung gut, effizient und bürgernah arbeite.

LAbg. Dr. ALKIER (LIF) wies an einem konkreten Beispiel darauf hin, daß selbst bestehende Objektivitätskriterien bei der Schulleiterbestellung vor parteipolitischer Veränderung nicht gefeit seien. Weiters forderte er ein Anhörrecht im Landtag für die Kinder- und Jugend-, Umwelt- und Patientenanwaltschaft. Zuletzt regte er an, den Bekanntheitsgrad der Volksanwaltschaft durch geeignete Werbe- und Informationsmaßnahmen zu erhöhen, sodaß in Zukunft jeder Bürger zu seinem Recht kommen könne. (Forts.) hch/vo

(RK vom 18.04.1997)