Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 18.04.1997:
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Wiener Landtag (7)

Wien, 18.4. (RK-KOMMUNAL) StR. Dr. Rieder (SPÖ) als Berichterstatter wies darauf hin, daß mit dem vorliegenden Gesetz aus einer Beschäftigung, die große praktische Bedeutung im Sozial- und Pflegedienst habe, nun ein gesetzlich anerkannter Beruf werde. Dadurch würde Aus- und Fortbildung sowie die qualitative ...

Wien, 18.4. (RK-KOMMUNAL) StR. Dr. Rieder (SPÖ) als Berichterstatter wies darauf hin, daß mit dem vorliegenden Gesetz aus einer Beschäftigung, die große praktische Bedeutung im Sozial- und Pflegedienst habe, nun ein gesetzlich anerkannter Beruf werde. Dadurch würde Aus- und Fortbildung sowie die qualitative Verbesserung der Betreuung sichergestellt.

LAbg. Mag. Alexandra BOLENA (LIF) wies auf die Problematik der persönlichen Assistenz hin, die es durch das Verbot freiberuflicher Heimhilfetätigkeit notwendig machen könne, schon bisher tätig gewesene freiberufliche Helfer als Freunde zu deklarieren. Auch wies sie darauf hin, daß nach Ansicht der Rechtsanwaltskammer eine Beschränkung freiberuflicher Tätigkeit ebenso unzulässig sei, wie die vorgesehene Beschränkung der Ausbildung je nach Arbeitsmarktlage. Sie kritisierte auch, daß das Gesetz gegen das Gleichbehandlungsprinzip verstoße, da es nur die Berufsbezeichnung Heimhelferin enthalte.

LAbg. Alessandra KUNZ (G) kritisierte ebenfalls die geschlechtsspezifische Berufsbezeichnung sowie die Bindung der Ausbildung an de facto SPö-nahe und ÖVP-nahe soziale Dienste. Sie bedauerte auch im Sinne der Arbeitsmarktmobilität, daß es bei den Ausbildungsrichtlinien keine Abstimmung mit den Bundesländern gegeben habe. Landtagspräsidentin Maria HAMPEL-FUCHS (ÖVP) zeigte sich dagegen überzeugt, daß es keine Probleme geben werde, in verschiedenen Bundesländern zu arbeiten. Sie wies auch die Kritik am Verbot der Freiberuflichkeit zurück, da es den Betroffenen gar nicht möglich wäre, die Vollkosten selbständiger Heimhilfe zu zahlen.

StR. Karin LANDAUER (FPÖ) wies auf die Wichtigkeit hin, den Heimhelferinnen, die bisher ohne Anerkennung Schwerstarbeit leisteten, ein Berufsbild zu geben. Sie unterstrich die Wichtigkeit der nun folgenden Bestimmung und äußerte Zweifel daran, daß dieses Gesetz in Zeiten zurückgehender Pflegestunden eine Beschäftigungsinitiative darstelle.

LAbg. Dr. Elisabeth NECK-SCHAUKOWITSCH (SPÖ) nannte das Gesetz den Beginn eines neuen Kapitels der Sozialen Dienste in Wien, lobte die Einbindung der betroffenen Organisationen und betonte, daß es aus Wiener Sicht wegen der besseren Ausbildung keine Probleme der länderübergreifenden Mobilität geben werde. (Forts.) roh/be

(RK vom 18.04.1997)