Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 18.04.1997:
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Wiener Landtag (8)

Wien, 18.4. (RK-KOMMUNAL) LAbg. Mag. Gabriele HECHT (LIF) kritisierte das Gesetz, das ein Beweis für den Drang nach Überregulierung sei. Es beschränke den Zugang zu einem immer wichtiger werdenden Beruf und zur Ausbildung. Das Verbot der freiberuflichen Ausübung sei verfassungswidrig; zynisch sei es, die nicht zu den ...

Wien, 18.4. (RK-KOMMUNAL) LAbg. Mag. Gabriele HECHT (LIF) kritisierte das Gesetz, das ein Beweis für den Drang nach Überregulierung sei. Es beschränke den Zugang zu einem immer wichtiger werdenden Beruf und zur Ausbildung. Das Verbot der freiberuflichen Ausübung sei verfassungswidrig; zynisch sei es, die nicht zu den Spitzenverdienerinnen zählenden Heimhilfen zu verpflichten, ihre Ausbildung selbst zu bezahlen. Das LIF werde nicht zustimmen.

LAbg. Jutta SANDER (G) freute sich, daß Bestimmungen zur "persönlichen Assistenz" via Abänderungsantrag in das Gesetz aufgenommen würden. Das sei das Öffnen einer Tür in Richtung selbstbestimmteres Leben. Sie forderte, daß Soziale Dienste zu erschwinglichen Tarifen flächendeckend Nachtdienste anbieten sollten.

Die sozialen Dienstleistungen entstünden als eigener Wirtschaftszweig und seien eine Beschäftigungshoffnung für das 21. Jahrhundert, erklärte LAbg. TSCHIRF (ÖVP). Man müsse auf hohe Qualität in der Pflege Wert legen; es sei wichtig, mit dem Gesetz einen neuen Beruf sowie die entsprechende Ausbildung und soziale Absicherung zu schaffen.

LAbg. Mag. KOWARIK (FPÖ) beantragte, ein eigenes geschütztes Berufsabzeichen für die Heimhelferinnen zu schaffen. Das Gesetz sei trotz einiger Mängel notwendig und wichtig und bringe eine Aufwertung des Berufs durch ein klares Berufsbild und Ausbildungsbestimmungen. Eine Durchlässigkeit zum Beruf der Pflegehelferin sollte möglich sein. Es wäre nötig, österreichweit ein einheitliches Gesetz zu schaffen.

Das Gesetz lasse einigen tausend Frauen die verdiente gesellschaftliche Anerkennung zukommen, betonte LAbg. Martina MALYAR (SPÖ), die auch den HeimhelferInnen, die täglich schwerste körperliche und psychische Arbeit leisten, dankte. Das Gesetz sei ein großer Wurf - von der Praxis für die Praxis und aus jahrzehntelanger Erfahrung heraus gewachsen. Damit gebe es auch eine Beschäftigungsoffensive.

LAbg. Frigga WICKE (FPÖ) machte auf die verfassungsrechtlichen Bedenken auch der Rechtsanwaltskammer gegen das Gesetz aufmerksam, da z.B. dieser Beruf nur im Rahmen der verschiedenen Wohlfahrtseinrichtungen ausgeübt werden dürfe. Das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit werde behindert, die Interessen der betreuten Personen würden dadurch beschränkt, daß sie ihre Heimhilfe nicht frei - ob freiberuflich, Familie oder Organisation - auswählen dürften. (Forts.) hrs/vo

(RK vom 18.04.1997)