Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 27.11.1997:
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Wiener Gemeinderat (6)

Wien, (OTS) Beim Antrag, die Wiener Stadtwerke - Verkehrsbetriebe zu ermächtigen, mit einem US-Investor einen Vorvertrag für eine "Pickle-Lease"-Transaktion vorzubereiten, sprach sich GR Pöschl (LIF) für das neue Finanzierungsmodell aus. Dabei least ein US-Investor das rollende Material der Wiener Linien, die leasen ...

Wien, (OTS) Beim Antrag, die Wiener Stadtwerke - Verkehrsbetriebe zu ermächtigen, mit einem US-Investor einen Vorvertrag für eine "Pickle-Lease"-Transaktion vorzubereiten, sprach sich GR Pöschl (LIF) für das neue Finanzierungsmodell aus. Dabei least ein US-Investor das rollende Material der Wiener Linien, die leasen wiederum zurück und erhalten einen Barwertvorteil, der etwa 350 Millionen Schilling betragen wird. Es sei ein sinnvolles und intelligentes Modell, Steuervorteile zu nutzen, sagte Pöschl. Es gebe aber auch Risken für die Wiener Linien, wie etwa bei einer Veränderung der Rechtsform, weil dann der Investor ein Mitspracherecht erhalten könnte.

GR Dr. Tschirf (ÖVP bezeichnete das "Pickle-Lease" als eine kreative Möglichkeit für die Wiener Stadtwerke, Geld zu lukrieren.

StR. Herzog (FPÖ) bezeichnete das Modell als nicht unbedingt zukunftsweisend, weil der amerikanische Kongreß möglicherweise derartige Steuermodelle für die Zukunft abschaffen werde. Es seien noch viele Fragen zu klären, etwa wie bei Gesetzesänderungen in den USA zu reagieren sei, wie sich die Verkehrsbetriebe gegen die Insolvenz des Vertragspartners absicherten und ob Investoren bei einer Änderung der Rechtsform der Verkehrsbetriebe ein Mitspracherecht erhielten.

GR Juznic (SPÖ) versicherte, die Mittel würden für die Aufzugsnachrüstung eingesetzt, bei Erneuerung des Fuhrparkes bleibe dieser im Eigentum der Verkehrsbetriebe und beim gegenständlichen Akt handle es sich um einen Vorvertrag, der dann dem Gemeinderatsausschuß zur Beschlußfassung vorgelegt werde.

Abstimmung: Die Ermächtigung zum Vorvertrag wurde einstimmig erteilt.

Rechnungshofbericht Bank Austria - AVZ

Bei der Beratung über den Rechnungshofbericht über die Bank Austria und die AVZ bedauerte GR Alkier (LIF), daß der Stadtsenat auf einige Vorschläge des Rechnungshofes überhaupt nicht reagiert hätte, so etwa auf die Verquickung der Vorstandsfunktionen für Bank Austria und AVZ. Der Rechnungshof habe gerügt, daß der Vorstand der AVZ Entscheidungen getroffen habe, die mehr zum Wohl der Bank Austria als des Eigentümers, der Stadt Wien, gewesen seien. Außerdem kritisierte Alkier, daß der Sitz im Sparkassenrat nicht nachbesetzt worden sei.

GR Dr. Tschirf (ÖVP) meinte, der Rechnungshofbericht zeige, daß die Fusion von Zentralsparkasse und Länderbank gut verkraftet worden sei, andererseits noch immer zwei verschiedene Bankenkulturen bestünden. Der Rechnungshof habe gut gearbeitet.

GR Dr. Serles (FPÖ) befaßte sich mit der Weigerung der Bank Austria, sich durch den Rechnungshof prüfen zu lassen. Das Ergebnis der Prüfung bestätige die Kritik der Freiheitlichen. Die Bank Austria habe die AVZ dazu benutzt, ihre eigene Bilanz zu sanieren. Wien hafte zwar für die Bank Austria, dies habe aber keine Vorteile für die Stadt gebracht. Der Rechnungshof beweise, daß die Wiener Holding weit unter ihrem Wert an die Bank Austria verkauft worden sei. Serles forderte die Trennung der Vorstandsfunktionen von Bank Austria und AVZ.

GR Sramek (SPÖ) betonte, bei den Wahrnehmungen des Rechnungshofes über die Bank Austria und die AVZ sei überhaupt nichts wirklich Negatives zu finden.

GR Egghart (FPÖ) meinte, die Bank Austria habe sogar mit einem Rechtsbruch versucht, sich der Überprüfung durch den Rechnungshof zu entziehen. Das sei ein Beweis für eine sozialistische Machtdemonstration und es sei ihm unverständlich, daß es für diese Weigerung keine Rechtsfolgen gegeben habe. Der Rechnungshof dokumentiere diese Verweigerung ganz genau und habe auch herausgefunden, daß sich die Bank Austria mit der Benutzung der AVZ einen Wettbewerbsvorteil in der Bankenszene geschaffen habe.

Der Bericht des Rechnungshofes wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. (Forts.) fk/rr

(RK vom 27.11.1997)