Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.11.1997:
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Wiener Landtag (1)

Wien, (OTS) Mit einer Fragestunde begann Freitag unter dem Vorsitz von Erster Landtagspräsidentin Maria Hampel-Fuchs die Landtagssitzung. Der Konkurrenzkampf bei den Fiakern und der rücksichtslose Umgang mit den Tieren waren Anlaß für die erste Anfrage, in der LAbg. Pöschl (LIF) von Landeshauptmann Häupl (SPÖ) wissen ...

Wien, (OTS) Mit einer Fragestunde begann Freitag unter dem Vorsitz von Erster Landtagspräsidentin Maria Hampel-Fuchs die Landtagssitzung. Der Konkurrenzkampf bei den Fiakern und der rücksichtslose Umgang mit den Tieren waren Anlaß für die erste Anfrage, in der LAbg. Pöschl (LIF) von Landeshauptmann Häupl (SPÖ) wissen wollte, welche konkreten Maßnahmen im Tierschutzgesetz Häupl befürworten werde, um die Mißstände zu beenden. Häupl unterstrich, daß das Wiener Tierschutzgesetz ausreichende Regelungen über die ordnungsgemäße Haltung und Betreuung der Tiere und gegen Tierquälerei enthalte. Er habe dennoch den Auftrag erteilt, eine "Pferdehaltungsverordnung" zu erarbeiten, um deutlich zu unterstreichen, daß er sehr für die ordnungsgemäße Haltung sei. Die Amtstierärzte hatten, so Häupl, im Herbst die Wiener Fiaker - es gibt 50 Aufstellplätze in Wien, nach dem Verfassungsgerichtshoferkenntnis und dem Fallen der früheren Bedarfsprüfung allerdings rund 100 Fiaker - auf Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft, in 16 Fällen wurden Verwaltungsstrafanzeigen erstattet. Häupl, der sich ausdrücklich für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz aussprach, wies außerdem darauf hin, daß die Landesregierung im November 1997 eine Fiaker-Fahrdienstprüfungsverordnung erlassen habe. Diese schreibe auch den Fiakern eine entsprechende Ausbildung und Prüfung vor und trete mit 1. Jänner 1998 in Kraft.

Wie sie aufgrund der Novellierung des Prostitutionsgesetzes schärferes Vorgehen gegen Schlepperei und Zuhälterwesen bewerkstelligen werde, wurde StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) in der zweiten Anfrage von LAbg. Jutta Sander (G) gefragt. Jedes entschiedene Vorgehen gegen Schlepperei und Zuhälterei sei zu begrüßen, erwiderte Brauner, jedoch seien die von der Bundesverfassung vorgegebenen Kompetenzen zu beachten: Die Schlepperei könne nicht auf landesgesetzlicher Ebene bekämpft werden. Im neuen Fremdengesetz des Bundes seien schärfere Bestimmungen gegen das Schlepperunwesen vorgesehen. Die Zuhälterei sei im Strafgesetzbuch geregelt, auf Landesebene könne kein unmittelbarer Einfluß genommen werden. Brauner wies auch darauf hin, daß derzeit kein Entwurf zu einer Novellierung des Prostitutionsgesetzes vorliege.

In der dritten Anfrage erkundigte sich LAbg. Prochaska (ÖVP) bei Landeshauptmann Häupl (SPÖ), welche Maßnahmen inklusive Gesetzesänderungen dieser in Auftrag gegeben habe, um das Stadtbild vor dem Wildplakatieren zu schützen. Er wolle seine Antwort nicht mit dem wohl angebrachten Seufzer beginnen, sagte Häupl: Bei den Plakaten handle es sich um Medienprodukte, welche den bundesrechtlichen Bestimmungen des Mediengesetzes unterlägen, und Medienrechtsänderungen seien immer besonders schwierig. Der Landeshauptmann verwies auf eine gegen das Wildplakatieren gerichtete Verordnung der Bundespolizeidirektion Wien. Man sei wegen rechtlicher Maßnahmen gegen das Wildplakatieren auch bereits mehrmals an den Justizminister herangetreten und untersuche die allerdings kaum gegebenen Möglichkeiten auf Landesebene. Derzeit werde von der MA 5 eine Erhöhung der Ankündigungsabgabe geprüft; eine Möglichkeit, Maßnahmen gegen Wildplakatierer zu treffen, wäre auch eine Beseitigungspflicht der Plakate auf Kosten des Nutznießers, also des Ankündigers. Man werde auch neuerlich versuchen, zusätzliche Flächen für diese Art des Plakatierens - die andererseits auch zeige, daß es in unserer Stadt zahlreiche Jugendkulturveranstaltungen gebe - freizugeben.

Die vierte Anfrage war ebenfalls an Landeshauptmann Häupl (SPÖ) gerichtet. LAbg. Dr. Günther (FPÖ) fragte, was Häupl angesichts der hohen Arbeitslosigkeit bewogen habe, die Osterweiterung der EU bei der letzten Sitzung des Ausschusses für Gemeinden und Regionen in Brüssel noch zu forcieren. Häupl wies darauf hin, daß bei der letzten Sitzung des Ausschusses in Zusammenhang mit der AGENDA 2000 Fragen der Osterweiterung behandelt worden seien. Die Finanzierungsfragen der EU mit Änderungen bei den Strukturfonds und im Agrarbereich seien für ihn grundsätzliche Voraussetzungen für eine Diskussion über eine Osterweiterung. Er sage - wie auch andere Landeshauptleute - grundsätzlich Ja zu einer Osterweiterung, diese müsse aber mit bestimmten Bedingungen verbunden sein und in 10 bis 12 Jahren unter geordneten Bedingungen ablaufen; dies auch wegen der Auswirkungen der Osterweiterung auf den Arbeitsmarkt. Häupl erinnerte an die kürzlich beschlossene Europa-Deklaration des Landtages, in der ebenfalls besonderer Schutz des Wiener Arbeitsmarktes durch Übergangsregelungen bei der Freizügigkeit gefordert wurde. Auch in einer gemeinsamen Stellungnahme der österreichischen Bundesländer seien Schutzmechanismen für den österreichischen Arbeitsmarkt gefordert worden. Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit habe nicht nur ein nationales Anliegen, sondern eines der EU zu sein.

Sein Ja zur Osterweiterung begründete Häupl damit, daß er Chancen und Möglichkeiten nicht nur für Österreich, für die Wirtschaft und Wachstumsentwicklung sehe, sondern die Chancen auch für die kulturelle Entwicklung oder für die Sicherheit in Europa bei einer Osterweiterung für größer halte, als wenn man diese Erweiterung hintertriebe. Gerade im eigenen Bereich seien aber Infrastrukturentwicklungen wie Straßen- und Bahnausbau in die Ostländer sowie Forschung und Wissenschaft zu intensivieren. Häupl bekannte sich auch deutlich "bei allem Erkennen der Probleme" für den Beitritt zur Währungsunion und damit zum Euro. (Forts.) hrs/vo

(RK vom 28.11.1997)