Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.11.1997:
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Wiener Landtag (3)

Wien, (OTS) Bei der Vorlage des Berichts der Wiener Patientenanwaltschaft 1995 erklärte LAbg. Mag. Alexandra Bolena (LIF), daß diese 1992 errichtete Interessensvertretung von den Patienten nicht nur in erfreulicher Weise in Anspruch genommen werde, sondern auch Anregungen seitens der Patientenanwaltschaft von ...

Wien, (OTS) Bei der Vorlage des Berichts der Wiener Patientenanwaltschaft 1995 erklärte LAbg. Mag. Alexandra Bolena (LIF), daß diese 1992 errichtete Interessensvertretung von den Patienten nicht nur in erfreulicher Weise in Anspruch genommen werde, sondern auch Anregungen seitens der Patientenanwaltschaft von Spitälern und Ärzten aufgenommen würden. Sie begrüßte die Schaffung des mit 8,5 Millionen Schilling dotierten Fonds zur verschuldungsunabhängigen Haftung bei Patientenschäden. Um künftig eine einheitliche Qualitätssicherung der Behandlung von Patienten zu gewährleisten, regte sie die Schaffung einer Stabsstelle zur wissenschaftlichen Erstellung international einheitlicher Standards für den Spitals- und Ambulanzenbereich an.

LAbg. Alessandra Kunz (G) kritisierte die Person des Patientenanwaltes wegen seiner zu hohen Bezüge. Sie regte an, zukünftig den Bericht der Patientenanwaltschaft vermehrt mit Blickrichtung auf strukturelle Probleme im Gesundheitsbereich zu verfassen. Auch das zu späte Erscheinen des Berichtes bemängelte sie und erinnerte daran, daß etwa der Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft rascher und mit aktuellerem Datenmaterial versehen erschienen sei.

StR. Dr. Rieder (SPÖ) verwahrte sich in einer kurzen Stellungnahme gegen die gegen den Patientenanwalt gerichteten diffamierenden Unterstellungen durch LAbg. Kunz und betonte, daß die Wiederbestellung des Patientenanwaltes im Juni dieses Jahres nach einer öffentlichen Ausschreibung und einem Hearing erfolgt sei.

Ausgehend vom Bericht der Patientenanwaltschaft regte LAbg. Dr. Hahn (ÖVP) an, Verbesserungen bei den Fortbildungsmöglichkeiten für Ärzte im Bereich des Medizinrechtes zu ermöglichen. Mit der Schaffung des Fonds zur verschuldungsunabhängigen Haftung bei Patientenschäden sei Wien auf dem besten Wege dazu, ein Modell zu entwickeln, das sowohl "amerikanische Verhältnisse" zu verhindern wüßte, als auch Vorbildcharakter für andere Bundesländer bzw. auch für den Bund haben könnte. (Forts.) hch/vo

(RK vom 28.11.1997)