Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.11.1997:
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Wiener Patientenanwalt im Landtag

Wien, (OTS)) Anläßlich der Behandlung des Berichtes der Wiener Patientenanwaltschaft im Wiener Landtag erklärte Gesundheitsstadtrat Dr. Sepp Rieder am Freitag gegenüber der Rathauskorrespondenz: "Die Wiener Patientenanwaltschaft ist in ihrem fünfjährigen Bestand nicht nur eine Beschwerdeinstanz, die dem Patienten ...

Wien, (OTS)) Anläßlich der Behandlung des Berichtes der Wiener Patientenanwaltschaft im Wiener Landtag erklärte Gesundheitsstadtrat Dr. Sepp Rieder am Freitag gegenüber der Rathauskorrespondenz:

"Die Wiener Patientenanwaltschaft ist in ihrem fünfjährigen Bestand nicht nur eine Beschwerdeinstanz, die dem Patienten zu seinem Recht verhilft, sondern erfüllt zunehmend auch eine wichtige Präventivwirkung, indem sie Fehler aufzeigt und damit deren Behebung ermöglicht. Der heute im Landtag behandelte Bericht ist dafür ein eindrucksvolles Beispiel".

Laut Rieder habe der Wiener Patientenanwalt Prof. Dr. Viktor Pickl wesentlich zu einem Klimawechsel zwischen den Spitälern/Pflegeheimen und Patienten sowie der Öffentlichkeit beigetragen. Die Spitäler/Pflegeheime seien offener und patientenbewußter geworden.****

Es ist eine wichtige Weiterentwicklung der Wiener Patientenanwaltschaft, daß heute Ärzte und Krankenpflegepersonen im Patientenanwalt nicht einen Ankläger, sondern einen Vermittler sehen. Dazu gehört, daß heute in den Wiener städtischen Spitälern und Pflegeheimen Fehler offen einbekannt werden und es "Abblockreflexe" nicht mehr gibt. Rieder: "Das bringt allerdings auch mit sich, daß die Öffentlichkeit auf dieses Verhalten nicht immer mit der notwendigen Fairness reagiert. Die öffentliche Meinung, die nach rasch feststellbaren "Gut-Böse-Bildern" verlangt, kommt mit vermeintlichen oder tatsächlichen Kunstfehlern, deren Klärung meist ein langwieriges Gutachtensverfahren erfordern, nicht immer klar."

Trotzdem, so Rieder abschließend, bleibe die Stadt Wien in dieser Frage bei ihrer Transparenz und hoffe auf die Mithilfe aller Beteiligten. (Schluß) nk

(RK vom 28.11.1997)