Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 12.12.1997:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Wiener Landtag (1)

Wien, (OTS) Die Sitzung des Wiener Landtags begann Freitag unter dem Vorsitz von Landtagspräsidentin Maria Hampel-Fuchs mit einer Fragestunde. Nach den Ergebnissen der im Rathaus abgehaltenen internationalen Fachkonferenz "Transeuropäisches Verkehrsnetz am Schnittpunkt Ost-West" fragte LAbg. Dipl.Ing. Schicker (SPÖ ...

Wien, (OTS) Die Sitzung des Wiener Landtags begann Freitag unter dem Vorsitz von Landtagspräsidentin Maria Hampel-Fuchs mit einer Fragestunde.

Nach den Ergebnissen der im Rathaus abgehaltenen internationalen Fachkonferenz "Transeuropäisches Verkehrsnetz am Schnittpunkt Ost-West" fragte LAbg. Dipl.Ing. Schicker (SPÖ) in der ersten Anfrage Vbgm. Görg (ÖVP). Görg erklärte, daß die drei Zielsetzungen der Konferenz erreicht worden seien und er mit dem Ergebnis voll zufrieden sei. Diese Zielsetzungen waren, die nationalen und internationalen Nachbarn Wiens bei der Konferenz zusammenzubringen und die Interessenlagen darzulegen; Wien wollte klar seine Position erklären; ein Gedankenaustausch über das Ziel Wiens, zu einem internationalen Verkehrsknoten zu werden, sollte durchgeführt werden. Zum Thema Anbindung an die Transeuropäischen Netze wies Görg darauf hin, daß die Lobbying-Bemühungen in Brüssel bisher nicht den gewünschten Erfolg hatten. Wien müsse daher Anstrengungen unternehmen und Fakten setzen, damit Europa an Wien als Verkehrsknoten nicht vorbei könne. Solche Maßnahmen seien z.B. der Ausbau des Bahnhofs Wien, der Ausbau der Westbahn, des Güterterminals Inzersdorf oder der Bau des Lainzer Tunnels.

Ob sie sich eine Änderung des Wiener Sozialhilfegesetzes vorstellen könne, mit der ein Hinzuverdienst möglich werde, ohne im gleichen Umfang Sozialhilfeanspruch zu verlieren, fragte LAbg. Mag. Alexandra Bolena (LIF) Vbgm. Grete Laska (SPÖ) in der zweiten Anfrage. Statt der zur Sitzung verhinderten Vizebürgermeisterin antwortete StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ). Brauner wies zunächst auf die Unterschiede zwischen Leistungen nach dem Versicherungsprinzip wie im ASVG oder der Notstandshilfe und jenen nach dem Fürsorgeprinzip, bei dem wie bei der Sozialhilfe die Gesamtgemeinschaft die Mittel aufbringe, hin. Sozialhilfe versuche, bei einem Notstand durch auf den Einzelfall gerichtete Hilfe zu unterstützen und könne daher nur dann erfolgen, wenn keine andere Leistung - oder nur in geringem Ausmaß - zur Verfügung stehe. Es sei daher zu prüfen, ob ein Einkommen vorhanden sei. Sei dieses zu gering, sei die Sozialhilfe darauf abzustellen, liege es über dem Richtsatz, gebe es keinen Anspruch. Eine generelle Anrechenfreiheit sei nicht vorstellbar und widerspräche dem Grundgedanken der Sozialhilfe. Im Wiener Sozialhilfegesetz sei jedoch im Sinne der Wiedereingliederung ein Paragraph enthalten, mit dem Einkünfte etwa aus einer Beschäftigungstherapie bis zu einer bestimmten Höhe (1.464 Schilling pro Monat) möglich seien, ohne daß die Sozialhilfe gekürzt werde.

Die dritte Anfrage richtete LAbg. Mag. Chorherr (G) an Lhptm. Dr. Häupl (SPÖ). Der Mandatar wollte vom Landeshauptmann wissen, über welche Verhandlungsergebnisse Häupl, der sich für die Schaffung eines proportionalen Wahlrechts mit Zeithorizont 1997 und für eine Wahlrechtsreform ausgesprochen habe, berichten könne. Häupl stellte dazu klar, daß seine seinerzeitige Aussage gelautet hatte, er könne sich vorstellen, daß man 1997 eine Perspektive sehen könnte, bis wann man zu einem Abschluß der Verhandlungen komme. Er werde als Mitglied der Exekutive der Legislative jedoch selbstverständlich keine zeitlichen Vorgaben geben. Auch habe er sich nicht für eine Wahlrechtsreform ausgesprochen, sondern sich an der Diskussion "mehrheitsförderndes gegen proportionales Wahlrecht" beteiligt. Diese Diskussionen seien nicht demokratiefeindlich und nicht bürgerfeindlich. Über Verhandlungsergebnisse könne er, Häupl, nicht berichten, da er nicht Verhandlungsführer oder -partner sei. Er sei bemüht, entsprechend der Verfassung und der Geschäftsordnung zu handeln, und es zähle nicht zu den Aufgaben des Landeshauptmannes oder Bürgermeisters, Verhandlungen über eine Wahlrechtsreform zu führen. Diese Verhandlungen hätten auf der Basis der im Gemeinderat gefaßten Beschlüsse zu erfolgen. Über den Zeitablauf hätten selbstverständlich die Parteien dieses Hauses zu bestimmen. Auf eine Zwischenfrage nach seiner Stellung zur Direktwahl der BezirksvorsteherInnen und des Bürgermeisters stellte Häupl als seine persönliche Meinung und ohne die Parteien präjudizieren zu wollen fest, daß er für diese Formen der Direktwahl viele Argumente sehe. Nötig sei dabei aber auch eine Änderung der Verfassung; z.B. müßten derzeitige Möglichkeiten des Landeshauptmannes bzw. Bürgermeisters wie das Sistierungsrecht von Gemeinderatsbeschlüssen geändert werden, da dies mit der Direktwahl nicht kompatibel wäre.

In der vierten Anfrage fragte LAbg. Pfeiffer (ÖVP) Str. Faymann (SPÖ), ob dieser Maßnahmen bzw. gesetzliche Bestimmungen initiieren werde, um in Zusammenhang mit der Umwidmung von Kleingartenanlagen und den dafür nötigen Infrastrukturmaßnahmen und Regelungen für die nachbarlichen Beziehungen für möglichst konfliktfreies Wohnen zu sorgen. Faymann erklärte, daß in Zusammenhang mit den Widmungen für ganzjähriges Wohnen die Geschäftsgruppe Planung gemeinsam mit seiner Geschäftsgruppe eine Auflistung aller Notwendigkeiten - wie Infrastruktur, Ver- und Entsorgung bis hin zu Kindergärten - durchführe. Es werde ein Konzept erstellt, unter welchen Gesichtspunkten Änderungen für ganzjähriges Wohnen erfolgen sollten. Faymann wies auch darauf hin, daß eine LIF-Anfrage dazu geführt habe, einen entsprechenden Kriterienkatalog zu erarbeiten. Im Zusammenhang mit einer Reihe von Diskussionen in Kleingartenvereinen regte er an, auch auf bundesgesetzlicher Ebene Vorschriften im Interesse von mehr Einschau und Transparenz zu verbessern. (Forts.) hrs/vo

(RK vom 12.12.1997)