Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.01.1998:
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Wiener Gemeinderat (8)

Wien, (OTS) StR. Faymann (SPÖ) stellte in der Beantwortung der insgesamt 15 Punkte umfassenden Dringlichen Anfrage der FPÖ fest, daß der Großteil der einzelnen Anfragen bereits in diversen Ausschüssen beziehungsweise auch im Gemeinderat und im Stadtsenat behandelt wurde. Bei der Verwaltung von insgesamt 220.000 ...

Wien, (OTS) StR. Faymann (SPÖ) stellte in der Beantwortung der insgesamt 15 Punkte umfassenden Dringlichen Anfrage der FPÖ fest, daß der Großteil der einzelnen Anfragen bereits in diversen Ausschüssen beziehungsweise auch im Gemeinderat und im Stadtsenat behandelt wurde. Bei der Verwaltung von insgesamt 220.000 Wohnungen könne es natürlich manchmal zu gewissen Unstimmigkeiten und betriebswirtschaftlichen Ungereimtheiten kommen. Im Bemühen um ein korrektes wie auch mieterfreundliches Verhältnis sei es aber der Wiener Wohnhausverwaltung bislang immer gelungen, kritisierte Zustände, wie etwa Fragen zur Feststellung der realen Nutzfläche, in beidseitigem Einverständnis zu lösen. Ebenfalls sei es durch interne Verwaltungsvereinfachungen beziehungsweise durch die Einführung eines verbesserten EDV-Systems gelungen, anhängige Verfahren deutlich zu verkürzen. Zum Thema Mietzinsvorschreibung bemerkte er, daß das große Bemühen um eine korrekte Mietzinsvorschreibung und -abrechnung sich auch darin zeige, daß es nur einen verschwindenden Anteil an Einwänden gegen die Vorschreibungen und Abrechnungen gebe. Zur Verbesserung der Kundenfreundlichkeit merkte er an, daß durch die Schaffung des Betriebes Wiener Wohnen, der sukzessiven Umstrukturierung der Wohnhäuserverwaltung und durch die Einrichtung von Kundendienstzentren die Mieter in Zukunft ein noch besseres Service in Anspruch nehmen können. In der Beantwortung der einzelnen Punkte hielt er unter anderem fest, daß die Höhe der Urlaubsvertreterentschädigung aufgrund der Bestimmungen des Hausbesorgergesetzes für Hausbesorger betraglich genau geregelt sei. Deswegen könne es auch hier zu keinen Unregelmäßigkeiten und daher auch nicht zu einer Mehrbelastung der Mieter durch überhöhte Betriebskosten kommen.

GR Mag. Michaela Hack (LIF) begrüßte die bisher gesetzten Vereinfachungen und Verbesserungen in der Wiener Wohnhausverwaltung, merkte aber trotzdem an, daß der Verwaltungsaufwand immer noch viel zu groß sei. Im Rahmen der erfolgten Häusersanierungen kritisierte sie politische Beeinflussungen, die einer wirtschaftlichen Betriebsführung zuwiderliefen. Weiters forderte sie eine bessere Leistungstransparenz bei der Hausbesorger-Besoldung, wie auch eine Vereinfachung beziehungsweise Neugestaltung des Mietrechtes, soweit diese in der Kompetenz der Gemeinde Wien liegt.

GR Susanne Jerusalem (G) regte dazu an, die vielseitigen Vorschläge der Kinder- und Jugendanwaltschaft - vorgelegt in deren kürzlich erschienen Jahresbericht 96/97 - zur Schaffung eines kinderfreundlicheren Klimas innerhalb der Wiener Wohnanlagen ernst zu nehmen und rasch umzusetzen. Als wichtige ökologische wie auch arbeitsmarktpolitische Maßnahme nannte sie die Nachrüstung alter Gemeindebauten im Bereich der Wärmedämmung. Weiters forderte sie die Betreuung der Grün- und Freiflächen im Bereich der Wohnanlagen durch die Mieter.

GR Fuchs (ÖVP) betonte, daß bereits in der Vergangenheit wichtige Reformen im Bereich der Wiener Wohnhausverwaltung eingeleitet worden seien. In Richtung FPÖ stellte er fest, daß diese in ihrer unzulässigen Monopolstellung als Kritikerin öffentlichen Wohnens viele wesentliche Verbesserungen nicht zur Kenntnis genommen habe. Da eine vollkommene Neuvermessung aller 220.000 Gemeindebauwohnungen aus finanziellen wie auch zeitlichen Gründen unsinnig und nicht vertretbar sei, stelle für ihn die Vorgehensweise der Schlichtungsstelle, die nur im konkreten Fall eine Neuvermessung vornimmt, eine praktikable Lösung dar. (Forts.) hch/rr

(RK vom 29.01.1998)