Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 26.02.1998:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Wiener Landtag (2)

Wien, (OTS) LAbg. Mag. Karl (ÖVP) begrüßte die Einführung des Freijahres für die Dienstnehmer der Stadt Wien. Das Recht auf Teilzeitbeschäftigung eröffne vor allem in der Kinderbetreuung die Möglichkeit der Verbindung von Berufstätigkeit und Familie. Die anderen Neuregelungen würden im Interesse einer sparsamen und ...

Wien, (OTS) LAbg. Mag. Karl (ÖVP) begrüßte die Einführung des Freijahres für die Dienstnehmer der Stadt Wien. Das Recht auf Teilzeitbeschäftigung eröffne vor allem in der Kinderbetreuung die Möglichkeit der Verbindung von Berufstätigkeit und Familie. Die anderen Neuregelungen würden im Interesse einer sparsamen und effizienten Verwaltung, aber auch eines zeitgemäßen leistungsorientierten und bedienstetenmotivierenden Dienst- und Besoldungsrechtes wirken. Ob das Freijahr wirklich genützt werde, könne derzeit noch niemand sagen, aber jene Dienstnehmer, die vom "Burn-out-Syndrom" besonders häufig betroffen seien, wie Sozialarbeiter, Krankenpfleger oder auch Lehrer hätten nun die Chance, sich gründlich zu erholen.

Die Freiheitlichen werden diese Gesetzesänderungen mittragen, sagte LAbg. Kreißl (FPÖ). Die Einführung des Freijahres zeige aber deutlich, wie sehr die Stadtregierung und der ÖGB von der Basis entfernt seien. Die jüngeren werden sich das Freijahr nicht leisten können, da sie nur 80 Prozent des Grundgehaltes und keine Nebengebühren erhalten. Die, die sich das Freijahr leisten können, werden dies aus Karrieregründen nicht tun, und diejenigen, die es wirklich brauchen, etwa bei langjähriger Erkrankung eines Familienangehörigen, können dieses Freijahr nicht sofort antreten. Daher fordere die FPÖ in einem Abänderungsantrag, daß bei besonders berücksichtigungswürdigen Sozialfällen das Freijahr sofort angetreten werden könne und später eingearbeitet werde.

Er freue sich über den gemeinsamen Beschluß aller fünf Fraktionen, sagte LAbg. Hundstorfer (SPÖ). Wien sei der einzige Dienstgeber Österreichs, der die Chance des Freijahres biete. Zur Kritik der FPÖ meinte Hundstorfer, bei längerfristigen Erkrankungen habe es schon bisher immer wieder zufriedenstellende Lösungen gegeben. Das Freijahr sei auf dreimal während der Berufslaufbahn beschränkt, bei der Teilzeitarbeit habe man etwa im Pflegebereich bereits gute Erfahrungen gemacht. Zur Frage der Bezüge für das Freijahr stellte Hundstorfer fest, während dieses Jahres erhalte der Dienstnehmer 80 Prozent des Grundgehaltes und keine Nebengebühren, aber während der vier Jahre würden die Nebengebühren in voller Höhe ausbezahlt.

StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) dankte in ihrem Schlußwort den Mandataren für die Ausarbeitung dieser Gesetze.

Abstimmung: Die Novellen wurden vom Wiener Landtag in 1. und 2. Lesung einstimmig angenommen. Die von den Oppositionsparteien eingebrachten Anträge erhielten nicht die nötige Mehrheit.

Die Sitzung endete um 12.58 Uhr. (Schluß) fk/rr

(RK vom 26.02.1998)