Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.04.1998:
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Wiener Landtag (1)

Wien, (OTS) In der ERSTEN ANFRAGE erkundigte sich LAbg. Dr. Serles (FPÖ)in Zusammenhang mit der Diskussion um Vergaben bei Bauprojekten und der Frage nach den politischen Verantwortlichkeiten bei Lhptm. Dr. Häupl (SPÖ), ob dieser sich für eine Änderung der Stadtverfassung zur Einführung von Untersuchungsausschüssen ...

Wien, (OTS) In der ERSTEN ANFRAGE erkundigte sich LAbg. Dr. Serles (FPÖ)in Zusammenhang mit der Diskussion um Vergaben bei Bauprojekten und der Frage nach den politischen Verantwortlichkeiten bei Lhptm. Dr. Häupl (SPÖ), ob dieser sich für eine Änderung der Stadtverfassung zur Einführung von Untersuchungsausschüssen einsetzen werde. Dr. Häupl bekannte sich zu absolut schonungsloser Aufdeckung von Unkorrektheiten und betonte, es gebe nichts, was von politisch Verantwortlichen zu vertuschen wäre. Eine Änderung der Stadtverfassung sei Angelegenheit des Landtages, nicht des Landeshauptmannes. Sollte es zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen kommen, dürften nicht die aus dem Nationalrat bekannten Fehler wiederholt werden. Die "Hintertür" einer unabhängigen Expertenkommission, wie sie von Landtagsabgeordnetem Pöschl angeregt wurde, will Häupl nicht betreten. Grundsätzlich betonte der Landeshauptmann, für alle Vorschläge offen zu sein, vor allem auch für solche der eingesetzten Expertenkommission, die Grundlagen für legistische Maßnahmen entwickeln könnte.

Die ZWEITE ANFRAGE, gestellt von LAbg. Mag. Gabriele Hecht (LIF), bezog sich auf die Abgabenberufungskommission als Berufungsbehörde. Hecht wollte von StR. Mag. Brigitte Ederer (SPÖ) wissen, wie diese es sachlich begründe, daß die Kommission zur Hälfte auf Vorschlag von zwei Parteien des Wiener Gemeinderats zu ernennen sei. Dies habe, sagte Ederer, historische Gründe aus der Nachkriegszeit, und die Weisungsfreiheit sei gewährleistet. Es werde Aufgabe des Landtages sein, zu einem Konsens über die künftige Vorgangsweise zu kommen.

Die DRITTE ANFRAGE, von LAbg. Dr. Pilz (G) an Lhptm. Dr. Häupl (SPÖ) gerichtet, hatte ebenfalls das Thema Untersuchungsausschüsse zum Inhalt. Pilz wollte von Häupl wissen, ob dieser - auch zur Untersuchung politischer Verantwortlichkeiten - dafür sei, durch eine Änderung der Stadtverfassung Untersuchungsausschüsse zu ermöglichen. Häupl zeigte auf, daß sich mit dieser Frage auch die Initiative zur Änderung der Bundes- Verfassung mit maßgeblichen Eingriffen in die Gemeindeautonomie verbinde. Auf Landesebene wären Regelungen relativ einfach, aber nur wenig effizient. Den laufenden Untersuchungen der zuständigen Behörden will Häupl nicht vorgreifen. Alle weiteren Entscheidungen seien nach deren Abschluß zu treffen.

Warum bei der Besetzung des Vergabe-Kontrollsenats trotz Bedenken des Verfassungsgerichtshofs weiterhin Magistratsbeamte herangezogen werden, fragte LAbg. Dr. Ulm (ÖVP) Lhptm. Dr. Häupl (SPÖ) in der VIERTEN ANFRAGE. Häupl konnte Bedenken des Verfassungsgerichtshofes nicht orten, denn die Aufhebung eines einschlägigen Bescheides sei ausschließlich aus materiellen Gründen erfolgt. Beamte der Stadt Wien seien in diesem Senat weisungsungebunden. Es sei wichtig, daß die Wertschöpfung bei rechtlich konformer Vergabe tunlichst in Wien gehalten werde. (Forts.) and/vo

(RK vom 28.04.1998)

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