Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.04.1998:
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Wiener Landtag (4)

Wien, (OTS) Eine Änderung der Wiener Abgabenordnung, um die Weisungsunabhängigkeit der Mitglieder der Abgabenbehörde II. Instanz zu ermöglichen, beantragte StR. Mag. Brigitte Ederer (SPÖ). LAbg. Mag. Gabriele Hecht (LIF) regte eine Änderung der Vergnügungssteuer in Wien an, da diese zumindest teilweise eine ...

Wien, (OTS) Eine Änderung der Wiener Abgabenordnung, um die Weisungsunabhängigkeit der Mitglieder der Abgabenbehörde II. Instanz zu ermöglichen, beantragte StR. Mag. Brigitte Ederer (SPÖ).

LAbg. Mag. Gabriele Hecht (LIF) regte eine Änderung der Vergnügungssteuer in Wien an, da diese zumindest teilweise eine Behinderung für kulturelle Veranstaltungen darstellt. Dies illustrierte sie am Beispiel der geplanten Tanzveranstaltungen im kommenden Johann-Strauß-Jahr.

LAbg. Dr. Tschirf (ÖVP) begrüßte die Gesetzesveränderung, schloß aber punktuelle oder passagenmäßige Veränderungen aufgrund mangelnder Effizienz aus.

StR. Herzog (FPÖ) nutzte die Gelegenheit, sich zum Thema der angekündigten Erhöhung der Einheitswerte und der Grundsteuer zu äußern. Er warnte vor jeder Anhebung besagter Steuern auf den Verkehrswert des jeweiligen Eigentums, da dies zu unzumutbaren finanziellen Belastungen für die Bevölkerung führen würde.

LAbg. Wagner (FPÖ) stimmte seinem Vorredner zu und betonte, daß jede Abgabenerhöhung auf Grund und Boden auch finanzielle Folgewirkungen für Mieter haben würde.

StR. Mag. Brigitte Ederer (SPÖ) wies darauf hin, daß für das kommende Johann-Strauß-Jahr eine akzeptable Lösung für die diversen geplanten Tanzveranstaltungen gefunden wurde. Zur Erhöhung der Grundsteuer bzw. Anhebung der Einheitswerte meinte sie, daß die letzte kommunale Bewertung von Grund und Boden, auch Hauptfeststellung genannt, aus dem Jahre 1973 stamme und somit sicherlich einer Korrektur bedürfe.

Abstimmung: Einstimmig angenommen.

Änderung des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes

LH-Stv. Grete Laska (SPÖ) beantragte Änderungen beim Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz, das EU-konform gestaltet werden muß.

LAbg. Susanne Jerusalem (G) stimmte für ihre Fraktion der Gesetzesveränderung zu, wies aber darauf hin, daß eine spezielle Prüfung über die rechtliche Situation des österreichischen Jugendwohlfahrtsgesetzes für Sozialarbeiter aus einem anderen EU- Land sinnvoll wäre.

Abstimmung: Einstimmig angenommen.

Kinogesetz-Änderungen

Eine Gesetzesänderung zur Modernisierung des Wiener Kinogesetzes 1955 legte StR. Dr. Marboe (ÖVP) vor.

StR. Dr. Friedrun Huemer (G) wies bei ihrer grundsätzlichen Zustimmung zur Gesetzesänderung darauf hin, daß in Wien viele weitere Probleme im Bereich Kino und Film zur Lösung anstünden.

LAbg. Mag. Karl (ÖVP) nutzte die Gelegenheit dazu, auf einige juristische Überzogenheiten im neuen Gesetzestext aufmerksam zu machen.

Abstimmung: Einstimmig angenommen. (Forts.) hch/rr

(RK vom 28.04.1998)