Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 03.06.1998:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Wiener Gemeinderat (8)

Wien, (OTS) GR Barbara Schöfnagel (FPÖ) stellte fest, eine Kontrolle müsse möglich sein, wenn jemand Ansprüche an die Öffentliche Hand stelle. Das Handwurzelröntgen sei eine anerkannte Maßnahme zur Feststellung des Alters, die die Menschenwürde nicht beeinträchtigt. GR Martina Ludwig (SPÖ) stellte das Kriterium der ...

Wien, (OTS) GR Barbara Schöfnagel (FPÖ) stellte fest, eine Kontrolle müsse möglich sein, wenn jemand Ansprüche an die Öffentliche Hand stelle. Das Handwurzelröntgen sei eine anerkannte Maßnahme zur Feststellung des Alters, die die Menschenwürde nicht beeinträchtigt.

GR Martina Ludwig (SPÖ) stellte das Kriterium der Zuständigkeit in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen. Man müsse eben wissen, welche Institution für bestimmte Personen zuständig sei, dabei müsse aber immer die Menschlichkeit gewahrt bleiben.

GR Mag. Gabriele Hecht (LIF) warf der SPÖ eine inhaltliche Zweckkoalition mit der FPÖ vor. Die derzeit verfolgte Praxis sei menschenunwürdig und müsse aufhören.

GR Susanne Jerusalem (G) ortete die Ursache der Schwierigkeiten im Asylgesetz auf Bundesebene, durch das rund 2.500 Menschen in eine Lage geraten seien, keinerlei Rechte zu haben. Hier könne es nicht um die Zuständigkeit gehen, sondern nur um die Menschlichkeit.

GR Hundstorfer (SPÖ) stellte fest, daß gerade Wien viel tue, um mit dem besagten Problem umzugehen. Eine um Menschenwürde bemühte Politik sei auch ihm ein Anliegen. Es gehe jedoch nicht an, daß hochwertige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche von weitaus älteren Personen belegt würden.

GR Alessandra Kunz (G) stellte fest, daß die SPÖ gerade auch in der Minderheitenpolitik in Konkurrenz zur FPÖ trete und dieser in der Sache nachgebe. Es sei für die SPÖ Zeit, hier eine Kehrtwendung zu vollziehen.

GR Smoliner (LIF) forderte die Koalition schließlich dazu auf, die Praxis der Handwurzelröntgen zur Altersfeststellung abzustellen. Damit könnte sie zu einer Politik der Menschenwürde zurückfinden. (Forts.) gab/rr

(RK vom 03.06.1998)