Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 25.06.1998:
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Sanierung der "Wilden Siedlungen" kann beginnen
Wien, (OTS) Mit den Stimmen der drei größten im Wiener Landtag vertretenen Parteien (SPÖ, ÖVP, FPÖ) beschloß dieser am Donnerstag die von Vizebürgermeister Dr. Görg und Stadtrat Faymann ausverhandelte Bauordnungsnovelle. Damit wurde die rechtliche Voraussetzung geschaffen, Bausünden der Vergangenheit, die teilweise ...
Wien, (OTS) Mit den Stimmen der drei größten im Wiener Landtag vertretenen Parteien (SPÖ, ÖVP, FPÖ) beschloß dieser am Donnerstag die von Vizebürgermeister Dr. Görg und Stadtrat Faymann ausverhandelte Bauordnungsnovelle. Damit wurde die rechtliche Voraussetzung geschaffen, Bausünden der Vergangenheit, die teilweise bis in die Nachkriegsjahre zurückreichen, rechtlich zu sanieren. Ziel der Gesetzesnovelle ist es, volkswirtschaftliche Nachteile und persönliche Härten durch "nachträgliche Genehmigungen" zu vermeiden, zugleich aber die Mißachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Zukunft zu unterbinden.
Die rechtliche Sanierung von erhaltungswürdigen Gebäuden erfolgt in drei Schritten:
- 1. Änderung der Flächenwidmung
- 2. Sanierung von älteren Gebäuden
- 3. Gebäude, die kürzer als 30 Jahre bestehen
Unter Telefonnummer 4000/8960 Informationen für Betroffene
Aus verfassungsrechtlichen Gründen (der Verfassungsgerichtshof hat sogenannte Generalamnestien in den Bundesländern Tirol, Niederösterreich und Burgenland aufgehoben) ist das Ziel, Ordnung in die "Wilden Siedlungen" zu bringen, nur auf diese, sehr differenzierte und damit komplizierte Art zu erreichen. Für alle Betroffenen hat die Stadt Wien deshalb eine eigene Informationsstelle eingerichtet, die ab sofort Auskunft über die neue Gesetzeslage gibt sowie bei der Vorbereitung und Durchführung der Genehmigungsverfahren berät und unterstützt. Obwohl das Gesetz erst ab 1. September 1998 gilt, ist die Informationsstelle ab sofort eingerichtet.
Betroffene können sich unter der Telefonnummer 4000/8960 Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, telefonisch informieren, oder einen persönlichen Beratungstermin für den Nachmittag vereinbaren. (Schluß) wj/rr
(RK vom 25.06.1998)
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