Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 25.06.1998:
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Wiener Landtag (7)

Wien, (OTS) Mehrere Gesetzesänderungen wurden anschließend in einem debattiert: StR. Svihalek (SPÖ) legte den Naturschutzbericht, außerdem den Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Naturschutzgesetz erlassen und das Wiener Umweltschutzgesetz, Wiener Baumschutzgesetz sowie Wiener Nationalparkgesetz geändert ...

Wien, (OTS) Mehrere Gesetzesänderungen wurden anschließend in einem debattiert: StR. Svihalek (SPÖ) legte den Naturschutzbericht, außerdem den Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Naturschutzgesetz erlassen und das Wiener Umweltschutzgesetz, Wiener Baumschutzgesetz sowie Wiener Nationalparkgesetz geändert werden, weiters den Entwurf eines eigenen Gesetzes zur Änderung des Wiener Baumschutzgesetzes und das Wiener Artenhandelsbegleitgesetz zur Beschlußfassung vor.

Das LIF werde dem Naturschutzbericht zustimmen, deponierte LAbg. Pöschl (LIF). Das Naturschutzgesetz dagegen finde keine Zustimmung, da trotz fortschrittlicher Veränderungen einige grobe Mängel gegeben seien. So fehlten geeignete Instrumente zur Finanzierung des Naturschutzes, Ausnahmegenehmigungen für naturzerstörende Maßnahmen seien unter dem Titel "Öffentliches Interesse" zu weit gefaßt. Dem Artenhandelsbegleitgesetz und dem Baumschutzgesetz werde das LIF zustimmen. Trotz aller Mängel und besserer Lösungsmöglichkeiten ortete Pöschl doch einen Schritt nach vorn für Umwelt- und Naturschutz.

LAbg. Mag. Chorherr (G) hob drei Punkte aus dem Naturschutzbericht hervor. Zum Thema Finanzmittel verlangte er, man müsse darauf achten, daß die von der Naturschutzabteilung geforderte sinnvolle Erhöhung der Mittel für Naturschutz auch erfolge. Bei der Öffentlichkeitsarbeit seien neue Formen und stärkere Nutzung visueller Medien - etwa durch Kinospots - nötig. Bedauerlich sei das Fehlen der ursprünglich geplanten Naturschutzabgabe, die nun nicht im Naturschutzgesetz enthalten sei. Diesem würden die Grünen daher nicht zustimmen. Jene, die Natur verbrauchten, sollten dafür auch Abgaben leisten. Naturschutzbericht und Baumschutzgesetz würden die Grünen gerne zur Kenntnis nehmen.

Die Leistungen der ÖVP für Umwelt- und Naturschutz in der Koalition stellte LAbg. Klucsarits (ÖVP) heraus. Es sei kein Zufall, daß die nunmehrige richtungsweisende Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung mit dem Koalitionseintritt seiner Partei zusammenfalle. Der Redner erinnerte an die stete Bedrohung wertvoller Grüneinrichtungen und die unbefriedigende Grünraumsituation in den Innenstadtbezirken, hob die Grünhofaktion als positiv hervor und machte auf das Stadtplanungskonzept der Mehrfachnutzung zur Öffnung vieler brachliegender Flächen im Stadtgebiet aufmerksam. Auch die von Lhptm.-Stv. Görg initiierten U-Bahn-Umplanungen zeigten den neuen Wind in der Grünraumplanung.

LAbg. Barbara Schöfnagel (FPÖ) wies darauf hin, daß alle Fraktionen bei den vorliegenden Gesetzen über weite Bereiche einer Meinung seien. Auch sie kritisierte das Fehlen der ursprünglich geplanten Naturschutzabgabe im Naturschutzgesetz. Die Abgabe wäre ein wesentlicher Bestandteil zur Sicherung der Umwelt gewesen; jene, die die Umwelt nutzen, sollten dafür bezahlen. Dem Naturschutzbericht werde die FPÖ zwar zustimmen, bei allem Bemühen sei er aber zuwenig umfassend - der Wienerwald sei mit keinem Wort erwähnt, es stehe nichts über Konsequenzen aus entsprechenden Forschungsprojekten zum Wienerwald im Bericht, es gebe auch keinen Bericht über die Alte Donau oder die Revitalisierung der Wienerwaldbäche. Die Rednerin urgierte außerdem ein Pflegekonzept für die Donauinsel vor allem wegen der Folgen von Großveranstaltungen wie dem Donauinselfest.

Das Artenhandelsbegleitgesetz, das Baumschutzgesetz und das Naturschutzgesetz seien drei ineinandergreifende Gesetzesmaterien, mit denen zwei EU-Richtlinien umgesetzt und zeitgemäße Naturschutzbestimmungen geschaffen würden, erklärte LAbg. Petra Bayr (SPÖ). Es sei die Abkehr vom konservierenden zum ganzheitlichen Naturschutz. Die Rednerin wies auf zwei neue Schutzkategorien, nämlich ökologische Entwicklungsflächen und Europaschutzgebiet hin. Zur Kritik der Vorredner merkte sie an, daß die Naturschutzabgabe - vorgesehen waren Zuschläge beim Schotterabbau, bei der Grundwasserentnahme von Privaten und die Erhöhung von Ortstaxen - nur 18 Millionen Schilling erbracht und der Verwaltungsaufwand in keiner Relation gestanden hätte. Bei Bewilligungen im "öffentlichen Interesse" gebe es strenge Vorschriften und Richtlinien, in Naturschutzgebieten seien sämtliche Eingriffe verboten, und für Innenhöfe gebe es neue Schutzinstrumentarien etwa im Arten- und Biotopschutz.

StR. Svihalek (SPÖ) dankte als Berichterstatter den MitarbeiterInnen der Umweltabteilung, den mit den Gesetzen und Berichten befaßten GemeinderätInnen, den NGOs, dem Naturschutzbeirat und verschiedenen Organisationen, die ebenfalls mitgewirkt hatten, für ihre Tätigkeit und würdigte die hervorragende Zusammenarbeit. Wien sei die erste europäische Stadt, die sämtliche einschlägige EU-Richtlinien im Naturschutzgesetz berücksichtigt habe. Der Umweltstadtrat wies weiter darauf hin, daß im Naturschutzgesetz einige Punkte berücksichtigt worden seien, die substantielle Verbesserungen brächten, etwa die Kategorien Europaschutzgebiet oder ökologische Entwicklungsfläche sowie Änderungen beim Biotopschutz.

Abstimmung:

  • Naturschutzbericht: einstimmig zur Kenntnis genommen.
  • Wiener Naturschutzgesetz plus Änderungen beim Wiener
    Umweltschutzgesetz, Wiener Baumschutzgesetz sowie Wiener
    Nationalparkgesetz: mit Mehrheit angenommen.
  • Wiener Artenhandelsbegleitgesetz: einstimmig angenommen.
  • Änderung des Wiener Baumschutzgesetzes: einstimmig angenommen.
(Forts.) hrs/vo

(RK vom 25.06.1998)