Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 25.06.1998:
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Wiener Landtag (8)

Wien, (OTS) In der Debatte über den Tätigkeitsbericht 1996/97 der Wiener Umweltanwaltschaft brachten RednerInnen aller Parteien ihren Dank für die Arbeit der Umweltanwältin Ing. Dr. Karin Büchl- Krammerstätter und ihres Teams zum Ausdruck und gratulierten zur Wiederbestellung. LAbg. Pöschl (LIF) verwies auf die ...

Wien, (OTS) In der Debatte über den Tätigkeitsbericht 1996/97 der Wiener Umweltanwaltschaft brachten RednerInnen aller Parteien ihren Dank für die Arbeit der Umweltanwältin Ing. Dr. Karin Büchl- Krammerstätter und ihres Teams zum Ausdruck und gratulierten zur Wiederbestellung.

LAbg. Pöschl (LIF) verwies auf die Wichtigkeit der Arbeit der Umweltanwaltschaft, die sich an Beispielen wie Bürgerbeteiligung, konstruktive Vorschläge und Entwicklung von Problembewußtsein zeige.

LAbg. Mag. Chorherr (G) verwies darauf, daß die Umweltanwaltschaft nicht nur Schutzfunktion, sondern auch gestaltende Aufgaben habe.

Auch LAbg. Klucsarits (ÖVP) betonte die Schlüsselposition der Umweltanwaltschaft in der Umweltpolitik Wiens. Wichtig sei auch die Ausgleichsfunktion zwischen Ökonomie, Stadtplanung und Umwelt.

LAbg. Brigitte Reinberger (FPÖ) erinnerte daran, daß die Umweltanwaltschaft nicht nur Parteienstellung haben sollte, sondern vermehrt auch die Möglichkeit zur Antragstellung eingeräumt bekommen sollte.

LAbg. Rosemarie Polkorab (SPÖ) sagte, sie erwarte von der Umweltanwaltschaft sensible und sachliche Unterstützung vor allem beim Straßenbau. Ihrer Meinung nach müsse im Bericht das Kapitel über Garagen überarbeitet werden.

Die Umweltanwältin Ing. Dr. Karin Büchl-Krammerstätter, der von der Landtagspräsidentin das Rederecht eingeräumt worden war, zog ein kurzes Resümee und gab einen Ausblick auf die nächste Zeit. So seien die ersten eineinhalb Jahren vom Aufbau der Einrichtung und von Kommunikationsschienen geprägt gewesen. Bald habe sich aber die Wichtigkeit gezeigt, konzeptionell tätig zu werden, und in letzter Zeit habe es an Bedeutung gewonnen, Projekte mit Synergien zwischen Ökonomie und Ökologie aufzugreifen. Neben der im Umweltgesetz festgelegten Tätigkeit werde es in nächster Zeit vor allem die Aufgabe der Umweltanwaltschaft sein, die konzeptionelle Schiene weiterzuverfolgen und auch die Informations- und Kommunikationsnetze auszubauen.

Berichterstatter StR Svihalek (SPÖ) meinte, es sei jetzt wichtig, gemeinsam daranzugehen, Überlegungen zur Verbesserung des vor fünf Jahren beschlossenen Umweltgesetzes anzustellen. Besonders wichtig erscheine es ihm dabei, der Umweltanwaltschaft zu ermöglichen, allfällige Belange der EU zu beurteilen und in Fragen der Bundesangelegenheiten die Umweltanwaltschaft miteinzubeziehen.

ABSTIMMUNG: Der Tätigkeitsbericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. (Schluß) end/sp

(RK vom 25.06.1998)