Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 21.10.1998:
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Wiener Landtag (4)

Wien, (OTS) LAbg. Dr. Günther (FPÖ) betonte, daß die Unabhängigkeit der Volksanwaltschaft nicht in Zweifel gezogen werde. Der Bericht sei ein Sündenregister der Wiener Verwaltung, die Zahl der Beschwerden sei um ein Drittel gestiegen. Der Unabhängige Verwaltungssenat müsse mit den aktuellen Rechtsvorschriften ...

Wien, (OTS) LAbg. Dr. Günther (FPÖ) betonte, daß die Unabhängigkeit der Volksanwaltschaft nicht in Zweifel gezogen werde. Der Bericht sei ein Sündenregister der Wiener Verwaltung, die Zahl der Beschwerden sei um ein Drittel gestiegen. Der Unabhängige Verwaltungssenat müsse mit den aktuellen Rechtsvorschriften vertraut sein, im Bereich der Friedhöfe wäre mehr Bürgerfreundlichkeit vonnöten.

Wenn man Oppositionsrednern zuhört, könnte man glauben, man müsse aus Wien ausziehen, weil hier alles so schlecht sei, sagte LAbg. Josefa Tomsik (SPÖ). Es sei klar und richtig, daß jede Beschwerde und jedes Fehlverhalten der Behörde nicht recht sei. Sie erinnerte daran, daß bei 78.000 Beamten der Wiener Stadtverwaltung lediglich 126 berechtigte Beschwerden aufgezeigt worden sind.

LAbg. Mag. Karl (ÖVP) sprach sich für einfachere Gesetze aus. Dies sei oft nicht einfach, man müsse sich gegen Juristen und auch gegen die Beamtenschaft durchsetzen. Zum Nebengebührenkatalog führte er an, man könne und dürfe den Beamten nichts wegnehmen, und es bestehe die Gefahr, daß die Durchforstung letztlich die Stadt mehr Geld kosten könnte. Karl sprach sich weiters für verstärkte Maßnahmen gegen den Hundekot aus.

LAbg. Mag. Gabriele Hecht (LIF) erläuterte den bereits eingebrachten Antrag ihrer Partei bezüglich neuer Gesetze. Diese sollten einer Reifeprüfung unterzogen werden, die sich auf die Frage der Notwendigkeit bezieht, auf jene der Regelungstiefe und den Bedarf der Harmonisierung mit anderen Gesetzen und auf eine Kosten-Nutzen-Analyse.

Volksanwältin Mag. Evelyne Messner betonte, daß die Volksanwaltschaft nicht zu bestimmen habe, ob geprüft werde. Dies sei durch die Österreichische Bundesverfassung vorgegeben. Sie sehe die Volksanwaltschaft als spezifische Einrichtung der Demokratie und als Instrumentarium, das gesellschaftspolitisch wirke. Die Volksanwaltschaft solle auch eine helfende Kontrolle von außen sein und Möglichkeiten für Verbesserungen aufzeigen. (Forts.) ull/rr

(RK vom 21.10.1998)