Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 01.12.1998:
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Wiener Landtag (3)

Wien, (OTS) StR. Mag. Brigitte Ederer (SPÖ) legte den Entwurf eines Gesetzes vor, mit dem ein Wiener Rundfunk- Ankündigungsabgabegesetz erlassen wird. LAbg. Mag. Gabriele Hecht (LIF) erklärte, daß die Werbesteuer die Werbe-, Verlags- und Druckereiwirtschaft schwer beeinträchtige und damit auch Arbeitsplätze ...

Wien, (OTS) StR. Mag. Brigitte Ederer (SPÖ) legte den Entwurf eines Gesetzes vor, mit dem ein Wiener Rundfunk- Ankündigungsabgabegesetz erlassen wird.

LAbg. Mag. Gabriele Hecht (LIF) erklärte, daß die Werbesteuer die Werbe-, Verlags- und Druckereiwirtschaft schwer beeinträchtige und damit auch Arbeitsplätze gefährde. Es gebe auch im Inland einen Wettbewerb zwischen den verschiedenen Gemeinden, die diese Steuer entweder nicht oder wesentlich niedriger einheben würden. Diese Abgabe benachteilige auch österreichische Medien gegenüber ausländischen. Langfristig sollte man auf diese Steuer überhaupt verzichten, beginnen sollte man mit einer schrittweisen Senkung. Hecht bezeichnete die Ankündigungsabgabe als österreichische Spezialität, die vor allem wettbewerbsschädigend sei.

Als eine der "verrücktesten" Auswirkungen des österreichischen Föderalismus bezeichnete LAbg. Mag. Chorherr (G) die Ankündigungsabgabe. Chorherr kritisierte in diesem Zusammenhang auch den "Abgabentourismus" verschiedener Medienunternehmer. Wien sollte sich mit dem ORF nicht vor Gericht treffen, sondern eine gemeinsame Lösung erarbeiten. Eine Anfechtung dieses Abgabegesetzes vor dem Verfassungsgerichtshof durch den ORF stehe bereits fest. Er forderte eine bundeseinheitliche Regelung. Als unvereinbar bezeichnete Chorherr, daß Stadträtin Ederer auch im ORF-Kuratorium sitze. Sie müsse daher gleichzeitig die Interessen Wiens und des ORF wahrnehmen, was in diesem Falle unmöglich sei.

LAbg. Dipl.-Ing. Dr. Herlinde Rothauer (ÖVP) erinnerte daran, daß Wien diesen Streit nicht begonnen habe. Es sei ein Versäumnis des Bundes, keine klare Festlegung im Finanzausgleichsgesetz getroffen zu haben. Die Befürchtungen des LIF betreffend Werbewirtschaft könne sie nicht teilen. Die ÖVP habe sich immer für eine bundeseinheitliche Regelung ausgesprochen, die letztlich auch kommen werde. Im konkreten Fall gehe es um einen Milliardenbetrag, auf den Wien nicht verzichten könne und den Wien daher mit diesem Gesetz absichern müsse. Rothauer verteidigte auch, daß das Gesetz rückwirkend per 1.1.1993 erlassen werde. Auch bisher wurde nach dem Studioprinzip vorgegangen.

LAbg. DDr. Schock (FPÖ) sprach ebenfalls von einem Wettbewerbsnachteil für Unternehmer der Werbebranche durch die Ankündigungsabgabe. Diese Steuer sei ein Unikum in Europa und bringe für Wien Nachteile gegenüber dem Umland, aber auch international als Wirtschaftsstandort. Der Redner kritisierte den "Verlagstourismus" aus fiskalischen Gründen. Durch diese Abgabe sei der Medienstandort Wien gefährdet. Langfristig müsse die Werbesteuer überhaupt abgeschafft werden, als Zwischenlösung sei eine bundeseinheitliche Regelung denkbar. Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung durch den ORF müsse dieser die Gelder an seine Werbekunden wieder zurückgeben.

LAbg. Kopietz (SPÖ) verteidigte den vorliegenden Gesetzesentwurf. Entgegen der Meinung von Oppositionsrednern stellte Kopietz fest, daß dieses Gesetz das Vertrauen in den Rechtsstaat festige und keine Arbeitsplätze gefährde. Die Abgabe stelle auch keinen Wettbewerbsnachteil dar. Auch Kopietz plädierte für eine bundeseinheitliche Regelung dieser Steuer und verwies darauf, daß Wien auch positiv zu einer Senkung dieser Abgabe stehe. Es gehe um 2,8 Milliarden Schilling, die bereits, so Kopietz, in Arbeitsplätze investiert worden seien. Die Rechtmäßigkeit müsse nun festgeschrieben werden. Die Vorgangsweise sei auch EU-konform.

In ihrem Schlußwort zeigte sich StR. Ederer (SPÖ) verwundert, daß im zuständigen Ausschuß nur das LIF dagegen gestimmt habe. Es habe keine Diskussion gegeben und FPÖ und Grüne hätten demn Gesetzesentwurf vor 14 Tagen noch zugestimmt. Ederer sprach in diesem Zusammenhang von einer opportunistischen Vorgangsweise dieser Parteien. Eine bundeseinheitliche Regelung wäre sicher sinnvoller, meinte die Stadträtin. SPÖ und ÖVP in Wien würden sich gemeinsam dafür einsetzen. Das Studioprinzip sei das einzig sinnvolle Prinzip. Die Abgabe nach dem Standort eines Senders, der diesen nur nach technischer Notwendigkeit habe, festzuschreiben, erscheine nicht sinnvoll. Wien könne auf die Einnahmen nicht verzichten, betonte Ederer, eine niedrigere Bemessung im Falle einer bundeseinheitlichen Regelung sei denkbar.

Abstimmung: Das Gesetz wurde mit Stimmenmehrheit angenommen. (Forts.) js/vo

(RK vom 01.12.1998)