Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 21.10.1999:
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Laska: Kein Disziplinarverfahren für Leiterin der Zohmanngasse

Wien, (OTS) "Aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes, sehe ich keinen Grund, ein Disziplinarverfahren einzuleiten", erklärte Vizebürgermeisterin Grete Laska anlässlich eines persönlichen Gespräches mit der Leiterin Ute Bock des Heimes Zohmanngasse gegenüber der Rathauskorrespondenz. "Ich schätze ihre Menschlichkeit ...

Wien, (OTS) "Aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes, sehe ich keinen Grund, ein Disziplinarverfahren einzuleiten", erklärte Vizebürgermeisterin Grete Laska anlässlich eines persönlichen Gespräches mit der Leiterin Ute Bock des Heimes Zohmanngasse gegenüber der Rathauskorrespondenz.

"Ich schätze ihre Menschlichkeit, den enormen Einsatz und ihre langjährige Erfahrung", betonte Laska. Frau Bock wurde schon 1993 mit der Julius Tandler Medaille ausgezeichnet. Frau Bock versicherte, ihre fachliche Kompetenz auch weiterhin im Heim Zohmanngasse einbringen zu wollen und die Zusammenarbeit mit drei weiteren SozialarbeiterInnen zu unterstützen.

Zur Vorgangsweise der Polizei meinte Laska:"Ich halte diese Art von Einsatz für ein Jugendheim nicht wirklich angemessen und möchte dringend ersuchen, dass die gute Zusammenarbeit der MAG ELF mit der Wiener Polizei auch in solchen Fällen praktiziert wird."

Im Heim Zohmanngasse wurden bei einer nächtlichen Drogenrazzia neben den rechtmäßig dort lebenden sieben jugendlichen Asylwerbern aus Afrika 14 weitere Afrikaner angetroffen. Während der laufenden Asylverfahren betreut die Stadt rund 250 minderjährige Asylbewerber pro Jahr und unterstützt sie durch Rechtsbeistand, Dolmetscherleistungen und betreute Unterkunft. Die Problematik im Zusammenhang mit im Asylverfahren abgewiesenen Personen, ob minderjährig oder volljährig ist seit längerer Zeit Thema von Verhandlungen zwischen der Stadt Wien und dem Bund. Erst am Montag wurde ein ExpertInnengespräch aller Institutionen geführt, um Lösungen für jene Asylanten zu finden, die nicht über das Jugendwohlfahrtsgesetz aufgenommen werden können. (Schluss) us

(RK vom 21.10.1999)