Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 22.10.1999:
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Wiener Landtag (9)

Wien, (OTS) Eine Novelle zum Ausländergrunderwerbsgesetz, die StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) eingebracht hatte, wurde mit Stimmenmehrheit in erster und zweiter Lesung angenommen. LAbg. Mag. Maria Vassilakou (G) bezweifelte den Sinn dieses Gesetzes. Der überwiegende Anteil der Ausländer, die Eigentum erwerben, ...

Wien, (OTS) Eine Novelle zum Ausländergrunderwerbsgesetz, die StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) eingebracht hatte, wurde mit Stimmenmehrheit in erster und zweiter Lesung angenommen.

LAbg. Mag. Maria Vassilakou (G) bezweifelte den Sinn dieses Gesetzes. Der überwiegende Anteil der Ausländer, die Eigentum erwerben, kaufen dieses für den eigenen Wohnbedarf. Mit dem Gesetz könnten Spekulationen nicht verhindert werden, sicherheitspolitische Bedenken seien bei langjährigen Immigranten mit Aufenthaltsverfestigung nicht nötig. LAbg. Dr. Matthias Tschirf (ÖVP) betonte, die Novelle sei durch einen Spruch des Verfassungsgerichtshofes nötig geworden. Als zweite Instanz werde der UVS eingeschaltet. Dieser sei, wie die europäische Menschenrechtskonvention fordere, eine Behörde mit Tribunalcharakter. StR. Johann Herzog (FPÖ) sagte, das Problem hätte auch anders gelöst werden können. Durch die neue Regelung werde der Ausländergrundverkehr der Landesregierung, einer politischen Instanz, entzogen. Das sei sicherheitspolitisch bedenklich. Die FPÖ fordere auch, dass Genehmigungswerber ihren Mittelerwerb glaubhaft nachzuweisen hätten. StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) lehnte die Kritik von FPÖ und Grünen ab. Die Novelle bedeute eine Verfahrensbeschleunigung, die sicherheitspolitischen Auflagen würden beibehalten.

Grenzänderung zwischen Landstraße und Favoriten

Auf Antrag von StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) genehmigte der Wiener Landtag in erster und zweiter Lesung einstimmig eine Änderung der Bezirksgrenzen zwischen dem 3. und 10. Bezirk im Bereich der Arsenalstraße.

Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz

In erster und zweiter Lesung genehmigte der Landtag auf Antrag von StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) eine Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz. LAbg. Jutta Sander (G) kritisierte diese Regelung, die Verlängerung des Zeitraumes zur Berichtsvorlage auf drei Jahre zeige auf, dass sich wenig für die Frauen verändert habe, es werde zu wenig umgesetzt, das Gesetz sei ein "zahnloser Tiger", eine echte Gleichberechtigung sei noch immer nicht erreicht. Frauen seien in den höheren Qualifikationsberufen unterdurchschnittlich vertreten. StR. Brauner verwies darauf, dass die Novelle nötig gewesen sei, um das Gesetz praktikabel zu machen. Weitere Schritte zur Verbesserung der Gleichberechtigung seien in Vorbereitung. (Forts.) fk/vo

(RK vom 22.10.1999)