Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 04.02.2000:
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Wiener Landtag (7)

Wien, (OTS) Im Zusammenhang mit einer Änderung des Wiener Ehrenzeichengesetzes, die von StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) eingebracht wurde, stellte GR Marco Smoliner (LIF) einen Beschlussantrag, Strafandrohungen bei nicht bestimmungskonformem Tragen von Auszeichnungen abzuschaffen. LAbg. Mag. Franz Karl (ÖVP) sprach ...

Wien, (OTS) Im Zusammenhang mit einer Änderung des Wiener Ehrenzeichengesetzes, die von StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) eingebracht wurde, stellte GR Marco Smoliner (LIF) einen Beschlussantrag, Strafandrohungen bei nicht bestimmungskonformem Tragen von Auszeichnungen abzuschaffen.

LAbg. Mag. Franz Karl (ÖVP) sprach sich für den Schutz der Symbole der Bundeshauptstadt aus. Allerdings solle, so ein Abänderungsantrag von Karl, der bisher vorgesehene Primärarrest gestrichen werden, es könne jedoch Geldstrafen geben.

LAbg. Dr. Helmut Günther (FPÖ) sprach sich ebenfalls gegen die Primärarrestandrohung aus, bei wiederholten Vergehen solle das Ehrenzeichen eingezogen werden können.

Abstimmung: Die Gesetzesvorlage und der Abänderungsantrag der ÖVP wurden mehrheitlich angenommen, der Beschlussantrag der Liberalen blieb in der Minderheit.

Änderung des Krankenanstaltengesetzes

Zur von StR. Dr. Sepp Rieder (SPÖ) beantragten Änderung des Krankenanstaltengesetzes stellte LAbg. Mag. Alexandra Bolena (LIF) fest, dass die Patienteninformation zur Vergleichbarkeit von Leistungen verbessert werden müsse. Weiters kritisierte sie den im Regierungsentwurf von ÖVP und FPÖ vorgesehenen Selbstbehalt für Krankenversicherte.

LAbg. Susanne Jerusalem (G) sagte ebenfalls, sie vermisse ausreichende Informationen. Weiters forderte sie eine bessere psychiatrische Betreuung von Patienten bei Spitalsaufenthalten und die Finanzierung von Hospizbetten über die Sozialversicherung.

LAbg. Dr. Johannes Hahn (ÖVP) wies auf die Verbesserungen im Bezug auf die Begleitung von Kindern in Spitälern hin. Die Spitalsplanung müsse noch mehr strukturiert werden, generell sollte ein Mehr an ambulanter Versorgung Spitalsaufenthalte teilweise ersetzen.

StR. Karin Landauer (FPÖ) meinte, sie erkenne in der Novelle keine substanziellen Verbesserungen für die Patienten, es gebe zu wenig Patientenrechte, keine Übergangsbetten vom Akut- zum Pflegefall und zu wenig extramurale Betreuung. Bezüglich der Organentnahme müsse es eine Informationspflicht für Angehörige geben.

Dem widersprach StR. Dr. Sepp Rieder (SPÖ) in seinem Schlusswort, da damit etwa Eltern von verstorbenen Kindern zusätzlich zur Todesnachricht eine ungeheure psychologische Belastung aufgehalst würde. Generell wies Rieder auf die Verbesserungen hin, die die Novelle gebracht habe.

Abstimmung: In erster und zweiter Lesung mehrheitlich angenommen. (Forts.) gab/vo

(RK vom 04.02.2000)