Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 07.03.2000:
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Wiener Wein war doch schon vor den Römern da

Wien, (OTS) Was wir alle in der Schule lernen, nämlich dass die Römer den Wein nach Wien brachten, stimmt nicht so ganz. Das berichtet das Forstamt der Stadt Wien-MA 49 bzw. dessen Nationalparkverwaltung Lobau in der Publikation Au-Blick. Denn in der Lobau gibt es den Wilden Weinstock - und Funde aus der ...

Wien, (OTS) Was wir alle in der Schule lernen, nämlich dass die Römer den Wein nach Wien brachten, stimmt nicht so ganz. Das berichtet das Forstamt der Stadt Wien-MA 49 bzw. dessen Nationalparkverwaltung Lobau in der Publikation Au-Blick. Denn in der Lobau gibt es den Wilden Weinstock - und Funde aus der Jungsteinzeit zeigen, dass die Beeren dieser Rebe schon vor der Epoche Vindobonas gesammelt wurden.****

In der Lobau kommen verschiedene echte Lianenarten (=Schlingpflanzen), wie Waldrebe, Hopfen, Zaunwinde und sogar der Wilde Weinstock vor. Diese bilden oft ein undurchdringliches Dickicht am Waldrand, das vielen Vogelarten Nistplätze bietet. Für junge Bäume können diese Lianen aber auch lebensbedrohend werden. Man hat deshalb früher den Wilden Weinstock lange bekämpft, weil man ihn mit der Waldrebe verwechselte. In weiten Teilen Mitteleuropas sind die heimischen Wildrebenarten daher nahezu ausgerottet.

Die so lange bekämpfte Wilde Weinrebe (Vitis vinifera subsp. sylvestris) wird als Stammart der Echten Rebe (Vitis vinifera) angesehen. Man war ursprünglich der Meinung, dass erst die Römer den Wein zu uns gebracht hätten, Funde aus der Jungsteinzeit zeigen aber, dass bei uns die Beeren der Wilden Rebe schon vor den Römern gesammelt wurden. Die Weinrebe stellt also die Urform der Edelrebe aus vorrömischer Zeit dar.

In der Lobau gibt es noch immer etwa hundert Standorte, wo der Wilde Weinstock gedeiht. Es ist gelungen, aus Beeren solcher Weinreben junge Reben zu ziehen. Diese jungen Weinreben werden nun im Frühjahr 2000 an behutsam ausgewählten Standorten im Nationalpark ausgepflanzt. Damit soll sichergestellt werden, dass das Vorkommen des Wilden Weins in den Donau-Auen flächenhaft gewährleistet ist. (Schluss) hrs/MA49

(RK vom 07.03.2000)