Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 05.05.2000:
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Wiener Landtag (7)

Wien, (OTS) Im Anschluss an die Debatte meldete sich die Umweltanwältin Dr. Karin Büchl-Krammerstätter zu Wort (siehe eigene RK OTS 182). StR. Fritz Svihalek (SPÖ) dankte für die gute Zusammenarbeit mit der Umweltanwaltschaft. Es sei gelungen, das Betriebsansiedlungsgesetz zu verhindern und gute Vorarbeit für ...

Wien, (OTS) Im Anschluss an die Debatte meldete sich die Umweltanwältin Dr. Karin Büchl-Krammerstätter zu Wort (siehe eigene RK OTS 182).

StR. Fritz Svihalek (SPÖ) dankte für die gute Zusammenarbeit mit der Umweltanwaltschaft. Es sei gelungen, das Betriebsansiedlungsgesetz zu verhindern und gute Vorarbeit für parlamentarische Debatten zur Moiblfunkproblematik zu erarbeiten. Leider sei die ÖVP nicht bereit, für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz einzutreten, bedauerte der Stadtrat. Die Kritik der Grünen zum Thema Flughafen lehnte Svihalek ab. Umweltverfahren mit Bürgerbeteiligung hätten sich bewährt, es gebe inhaltliche und fachliche Diskussionen, die zu guten Ergebnissen führen. Es gelinge auch, mit dieser Transparenz Vorurteile, Fehlinterpretationen und Fehlurteile zu vermeiden.

Abstimmung: Der Tätigkeitsbericht der Umweltanwaltschaft 1998/99 wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Novelle zum Wasserversorgungsgesetz

Die Novelle zum Wasserversorgungsgesetz sowie ein Abänderungsantrag von SPÖ, ÖVP und FPÖ wurden in erster und zweiter Lesung einstimmig angenommen. LAbg. Rudolf Klucsarits (ÖVP) verwies darauf, dass künftig Missbrauch der Wasserversorgung bzw. ihre Unterbrechung zu Spekulationszwecken vermieden werden könne. Die Wasserversorgung sei sichergestellt. StR. Walter Prinz (FPÖ) kritisierte, dass die Koalitionsparteien zwar immer wieder weniger Bürokratie wollen, der vorliegende Gesetzesentwurf hätte aber ohne den von der FPÖ initiierten Abänderungsantrag sinnlose umfangreiche Genehmigungsverfahren erfordert. LAbg. Paul Zimmermann (SPÖ) meinte, die Initiative zur Reform sei bereits vor Jahren von den Wasserwerken mit dem Ziel ausgegangen, Kundennähe und Entbürokratisierung zu erreichen. Das sei nun mit gleichzeitiger Qualitätssicherung gelungen. LAbg. Nikolaus Amhof (FPÖ) stellte klar, dass auch Anpassungen an das EU-Recht notwendig gewesen seien. Der Abänderungsantrag verhindere bürokratische Schikanen. Er regte an, Maßnahmen zur Trennung von Trinkwasser- und Brauchwasserversorgung auszuarbeiten.

Auslieferungsantrag

LAbg. Godwin Schuster (SPÖ) sagte, das Immunitätskollegium empfehle dem Landtag, dem Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustimmung zur Verfolgung des Abgeordneten Michael Kreißl (FPÖ) wegen des Verstoßes gegen Paragraf 111 Abs. 1 und 2 StGB nicht zuzustimmen. LAbg. Dr. Rüdiger Stix (ohne Klubzugehörigkeit) sprach sich ebenfalls gegen die Auslieferung aus, bezeichnete sich aber als befangen, da Kreißl ihm persönlich in Zusammenhang mit den "kleinen sozialen Netzen" Lüge vorwerfe. LAbg. Mag. Sonja Wehsely (SPÖ) teilte mit, dass das Immunitätskollegium einstimmig beschlossen habe, gemäß der bisherigen Praxis dem Landtag zu empfehlen, der Auslieferung nicht zuzustimmen. Allerdings dürfe diese Praxis nicht zu einem Freibrief für Beleidigungen von Bürgern oder Glaubensgemeinschaften führen, sonst müsste man sie überdenken. Wehsely meinte, LAbg. Kreißl sollte sich für seine Behauptung, die Israelitische Kultusgemeinde habe ein Tempelverbot für jüdische FPÖ-Sympathisanten verhängt, entschuldigen. LAbg. Dr. Wilfried Serles (FPÖ) sprach sich für die Fortsetzung der bewährten Praxis aus, das Recht des gesprochenen Wortes der Abgeordneten anzuerkennen. Er wies darauf hin, dass der Immunitätsschutz im Zivilverfahren nicht gelte.

Abstimmung: Die Auslieferung wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Die Sitzung des Landtages endete um 16.30 Uhr. (Schluss) fk/vo

(RK vom 05.05.2000)