Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.06.2000:
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Stadt Wien springt bei der Versorgung von Zivildienern ein

Wien, (OTS) Die restriktiven Kürzungen für Zivildiener, die kürzlich von der Bundesregierung beschlossen wurden, sind einmal mehr ein Zeichen dafür, dass der Rotstift in erster Linie bei den Schwächsten angesetzt wird. So wurde die Pauschalvergütung für Zivildiener von 7.503 auf 3.648 Schilling (inkl. 43 Schilling ...

Wien, (OTS) Die restriktiven Kürzungen für Zivildiener, die kürzlich von der Bundesregierung beschlossen wurden, sind einmal mehr ein Zeichen dafür, dass der Rotstift in erster Linie bei den Schwächsten angesetzt wird. So wurde die Pauschalvergütung für Zivildiener von 7.503 auf 3.648 Schilling (inkl. 43 Schilling Essensgeld pro Tag) gekürzt.

"Diese Einsparungen haben zur Folge, dass zahlreiche Zivildiener in eine wirtschaftliche Situation geraten, die sowohl ihre momentane finanzielle Lage verschärft als auch ihre nach der Zivildienstzeit liegende finanzielle Zukunft gefährdet. Wie bereits in der Ausbildungsfrage, nimmt die Bundesregierung wieder einmal keine Rücksicht auf etwaige existentielle Bedrohungen von jungen Menschen", betonte Vizebürgermeisterin Grete Laska gegenüber der Rathauskorrespondenz.

Um die Betroffenen vor den Auswirkungen, die diese verantwortungslosen Sparmaßnahmen mit sich bringen, zu bewahren, greift die Stadt Wien wie in vielen anderen Fällen unterstützend ein.

Im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2000 wird die Magistratsabteilung 12 - Sozialamt Zivildienern mittels Sonderleistungen helfen:

Jene Zivildiener, die innerhalb des Wiener Krankenanstaltenverbundes ihren Zivildienst ableisten, werden bereits seit 1. Juni im Rahmen ihrer Dienststellen verköstigt. Alle anderen Zivildiener, die außerhalb des KAV ihre Dienstleistung erbringen, können durch das Sozialamt finanziell unterstützt werden.****

Voraussetzung für eine solche Unterstützung sind Volljährigkeit und ein ordentlicher Wohnsitz in Wien zum Zeitpunkt des Erstzuweisungsbescheides zum Zivildienst.

Darüber hinaus wird auch noch die finanzielle Bedürftigkeit nach den maßgebenden Bestimmungen der Sozialhilfe überprüft. Für die Durchführung dieser Unterstützungsmaßnahme der Stadt Wien sind die jeweiligen Bezirkssozialreferate zuständig. Informationen gibt es unter der Telefonnummer 531 14/85 325.

Bei beiden Leistungen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Stadt Wien, auf die kein Rechtsanspruch besteht. (Schluss) bz

(RK vom 30.06.2000)