Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.06.2000:
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Wiener Landtag (1)

Wien, (OTS) Unter dem Vorsitz von 1. Landtagspräsidentin Maria Hampel-Fuchs (ÖVP) fand Freitag eine Landtagssitzung statt, die mit einer Fragestunde eingeleitet wurde. Ob nach der bevorstehenden Novellierung des UVP-Gesetzes eine sinnvolle Umweltverträglichkeitsprüfung gewährleistet sei, erkundigte sich LAbg. Helga ...

Wien, (OTS) Unter dem Vorsitz von 1. Landtagspräsidentin Maria Hampel-Fuchs (ÖVP) fand Freitag eine Landtagssitzung statt, die mit einer Fragestunde eingeleitet wurde.

Ob nach der bevorstehenden Novellierung des UVP-Gesetzes eine sinnvolle Umweltverträglichkeitsprüfung gewährleistet sei, erkundigte sich LAbg. Helga Klier (SPÖ) in der ersten Anfrage bei StR. Fritz Svihalek (SPÖ). Svihalek deponierte seine scharfe Ablehnung der geplanten Änderungen beim UVP-Gesetz. Der Zweck der umfassenden Gesamtschau eines Vorhabens werde in der Neufassung in Frage gestellt, sie bedeute einen großen umweltrechtlichen Rückschritt. Die Absicht sei offenkundig, auf Kosten des Umweltschutzes zu Gunsten der Wirtschaft zu agieren. Svihalek kritisierte vor allem den in der Gesetzesnovelle vorgesehenen Unterschied in der Behandlung von Infrastrukturprojekten und gewerblich/wirtschaftlichen Projekten, zu kurze Verfahrensfristen, die für UVP-pflichtige Anlagen realitätsfremd seien, die nicht zu erfüllende 6-Wochen-Frist bei den vorgesehenen Einzelprüfungen, den Entfall von Bürgerbeteiligungsverfahren und die Tatsache, dass nach dem neuen Gesetz die gesamte Belastung bei den Ländern liege, denen man zur Gänze die UVP-Verfahren zuordnen wolle.

Ob es in Wien die im Koalitionsübereinkommen geplanten Änderungen beim Wahlrecht noch vor den nächsten Wahlen geben werde, fragte LAbg. Mag. Alexandra Bolena (LIF) in der zweiten Anfrage LH Dr. Michael Häupl (SPÖ). Der Landeshauptmann unterstrich, dass eine Wahlrechtsänderung nicht seine Aufgabe sei, sondern die der Parteien, eine Wahlrechtsnovelle vorlegen müssten. Im Koalitionsübereinkommen sei eine entsprechende grundsätzliche Bereitschaft fixiert; er sei überzeugt, dass beide Regierungsparteien zügig daran arbeiteten. Häupl verwies auch auf die Wahlrechtsdiskussionen in Ländern mit so gegensätzlichen Wahlrechten wie Großbritannien, wo Margaret Thacher mit 34 Prozent der Stimmen 60 Prozent aller Mandate hatte, und Italien, in dem jede Stimme gleich viel wert und keine Hürde für kleinere Parteien gegeben sei. Häupl bekannte sich als Landeshauptmann und persönlich zu einem Wahlrecht, das klare Verantwortungen, klare Formen der Regierung bzw. Regierung und Opposition ermögliche.

Im Feuerpolizeigesetz, das nun vom Landtag beschlossen werden soll, ist vorgesehen, dass auch nicht benutzte Rauchfänge jährlich vom Rauchfangkehrer überprüft werden müssten. Wie er dies und die damit verbundenen höheren Betriebskosten gegenüber den Mietern rechtfertigen könne, wollte LAbg. Mag. Maria Vassilakou (G) von StR. Werner Faymann (SPÖ) in der dritten Anfrage wissen. Diese Überprüfungen seien im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes notwendig, um Gefährdungen auszuschließen, erklärte Faymann. Die Belastung für Eigentümer und Mieter betrage einen Groschen pro Quadratmeter und Monat bei Rauchsammlern und sieben Groschen pro Quadratmeter und Monat bei stillgelegten Rauchfängen. Er hoffe, hier einen vernünftigen Schnittpunkt zwischen Kosten und vorbeugendem Brandschutz gefunden zu haben.

Wie sie zu einer in Überlegung stehenden Verlängerung des derzeitigen Finanzausgleichs um ein Jahr stehe, fragte LAbg. DI Dr. Herlinde Rothauer (ÖVP) in der vierten Anfrage StR. Mag. Brigitte Ederer (SPÖ). Ederer erklärte, so wie sie seien auch die Finanzreferenten der anderen Bundesländer der Meinung, dass es zu einer mehrjährigen Neugestaltung des Finanzausgleichs kommen sollte. Das liege auch im Interesse der Planbarkeit der Budgets von Ländern und Gemeinden über Jahre hinaus. Bei einer Prolongierung um ein Jahr bestehe bei den Finanznöten des Bundes die Gefahr, dass es zu einem "Fortwursteln" komme und die Begehrlichkeit des Bundes eine längere sei. Die Finanzausgleichsverhandlungen, bestätigte Ederer den Eindruck einer Mandatarin, liefen unter dem Obertitel "Jeder gegen Jeden" - wobei dies nichts mit Parteien zu tun hätte - denn alle hätten zu wenig Mittel. Der Bund trage große Begehrlichkeiten vor, etwa bei der Wohnbauförderung oder der Krankenanstaltenfinanzierung. Zusätzlich gebe es den Versuch, die Stadt Wien noch ein bisschen extra zu behandeln: "Wir haben ununterbrochen mit ungewünschten Geschenken des Bundes zu tun", wies die Finanzstadträtin auf Überlegungen des Bundes hin, Wien den Augarten und das Schönbrunner Bad zu schenken. Man könnte auch "feindliche Zweckzuwendung" dazu sagen, so Ederer. Zur Frage Finanzausgleich und abgestufter Bevölkerungsschlüssel erklärte sie, die Stadt Wien habe bei der TU eine Studie darüber in Auftrag gegeben, wie die Bundeshauptstadt, die mit 10 Milliarden Schilling auf österreichischer Ebene ein Nettozahler sei, beim Finanzausgleich aussteige. Zur Klage gegen den Bund wegen der Nichtbezahlung des klinischen Mehraufwands beim AKH zeigte die Finanzstadträtin sich zuversichtlich, da es bereits bei einer entsprechenden Klage in den 80er Jahren ein für Wien günstiges Urteil des Verfassungsgerichtshofes gegeben hatte. (Forts.) hrs/vo

(RK vom 30.06.2000)