Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 20.10.2000:
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Wiener Landtag (4)

Wien, (OTS) Zu dem von Finanzstadträtin Mag. Brigitte Ederer (SPÖ) eingebrachten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung erklärte LAbg. Dr. Wilfried Serles (FPÖ), es handle sich dabei um eine nachträgliche Verschärfung des Bereicherungsverbotes bei der Rückzahlung der Getränkesteuer. Er halte diese Vorgangsweise für ...

Wien, (OTS) Zu dem von Finanzstadträtin Mag. Brigitte Ederer (SPÖ) eingebrachten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung erklärte LAbg. Dr. Wilfried Serles (FPÖ), es handle sich dabei um eine nachträgliche Verschärfung des Bereicherungsverbotes bei der Rückzahlung der Getränkesteuer. Er halte diese Vorgangsweise für verfassungsrechtlich höchst bedenklich, da sie den Wirtschaftstreibenden den Zugang zum Recht erschwere und die Rückzahlung der Getränkesteuer auf Jahre verzögere oder gar verhindere.

Finanzstadträtin Mag. Brigitte Ederer (SPÖ) stellte dazu fest, sie halte es nicht für korrekt, wenn eine Steuer, die zu 98 bis 99 Prozent von den Wirten auf die Konsumenten überwälzt wurde, zurückgezahlt werde. Die heute zu beschließende Maßnahme sei notwendig, um das Budget zu sichern.

Abstimmung: mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Auslieferung des Landtagsabgeordneten Günter Kenesei

Das Immunitätskollegium hat in seiner Sitzung am 17. Oktober mehrheitlich die Auslieferung des Abgeordneten Günter Kenesei (G) beschlossen. Das Landesgericht für Strafsachen hatte um Zustimmung zur Verfolgung wegen des Verstoßes gegen §§ 111 Abs. 1 und 2 und 152 StGB ersucht.

Er gehe davon aus, betonte LAbg. Dr. Rüdiger Stix (ohne Klubzugehörigkeit), dass politische Auseinandersetzungen in parlamentarischen Gremien und nicht vor Gericht zu führen seien. Sonst müssten die politischen Spielregeln geändert werden. In alter freiheitlicher Tradition stimme er daher gegen die Auslieferung.

Der Kern der Immunität sei das garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung, sagte LAbg. Dr. Wilfried Serles (FPÖ). Die FPÖ bleibe daher bei ihrer grundsätzlichen Meinung, bei derartigen Delikten nicht auszuliefern.

Er sei nicht für die Aushöhlung des Immunitätsprinzips, stellte LAbg. Mag. Christoph Chorherr (G) fest. Trotzdem werde er der Auslieferung zustimmen, um die Ernsthaftigkeit der von Kenesei vorgetragenen Vorwürfe zu dokumentieren. Es gehe nicht um ein korruptes System im Rathaus, sondern um einen einzelnen Beamten.

Die korrekte Vorgangsweise wäre gewesen, erklärte LAbg. Mag. Franz Karl (ÖVP), die Disziplinarstellen und den Planungsstadtrat zu informieren und Anzeige beim Staatsanwalt zu machen. Die Grünen hätten aber lieber eine Pressekonferenz gemacht. Er gehe von der Unschuldsvermutung aus, die für beide gelte, sowohl für den Beamten als auch für Kenesei. Daher werde er der Auslieferung zustimmen.

LAbg. Johann Hatzl (SPÖ) betonte, er sei an der Aufklärung, aber auch an der Immunität interessiert. Schließlich habe auch der Betroffene das Recht, sich zu wehren. Dies stelle sowohl für den Mandatar die Chance dar, zu zeigen, dass er Recht hat, als auch für den Betroffenen, dass er unschuldig sei.

Abstimmung: mit Stimmenmehrheit angenommen. (Forts) end/rr

(RK vom 20.10.2000)