Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 20.10.2000:
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Wiener Landtag (5)

Wien, (OTS) Die Grünen brachten eine Dringliche Anfrage an Landeshauptmann Dr. Michael Häupl (SPÖ) ein, die sich mit den Themen "Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre", "Bezirkswahlrecht für Ausländer" und "Schaffung von Untersuchungsausschüssen" befasste. LAbg. Mag. Christoph Chorherr (G) kritisierte, dass es ...

Wien, (OTS) Die Grünen brachten eine Dringliche Anfrage an Landeshauptmann Dr. Michael Häupl (SPÖ) ein, die sich mit den Themen "Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre", "Bezirkswahlrecht für Ausländer" und "Schaffung von Untersuchungsausschüssen" befasste.

LAbg. Mag. Christoph Chorherr (G) kritisierte, dass es bereits seit dem Jahre 1997 Diskussionen zu den längst notwendigen Untersuchungsausschüssen gebe, sich jedoch bis zum heutigen Tage nichts getan habe. Auch wenn ÖVP und SPÖ bereits fünf Mal gegen die Schaffung von Untersuchungsausschüssen für Wien gestimmt haben, so werde die Grüne Fraktion auch dieses Mal wieder den Antrag auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen einbringen.

Betreffend das Wahlrecht für Nicht-EU-BürgerInnen auf Bezirksebene sprach sich der Abgeordnete für ein generelles Wahlrecht für alljene BürgerInnen aus, welche ihren Wohnsitz in Wien haben. Dies ziele in Richtung Integrationsstadträtin Brauner ab, die diese Forderung ebenfalls vor längerer Zeit erhoben habe. Dennoch habe er, Chorherr, das Gefühl, dass es am nötigen politischen Willen fehle.

In Bezug auf eine Reform des Wiener Wahlrechtes zur Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre erklärte der Landtagsabgeordnete, dass es wichtig sei, noch vor der kommenden Gemeinderatswahl die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. So habe es bereits von einigen sozialdemokratischen KommunalpolitikerInnen zahlreiche Plädoyers und Initiativen für eine Senkung des Wahlalters gegeben, umgesetzt wurde davon jedoch bislang nichts.

Zur Reform der Wiener Wahlrechtsordnung habe es bereits am 30. Juni des heurigen Jahres seitens der Koalitionsparteien positive Signale gegeben, so Landeshauptmann Dr. Michael Häupl (SPÖ) in seiner Antwort. Demnach stehe er dieser Änderung ebenso offen gegenüber, wie der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen. Man müsse die Diskussion über eine Senkung des Wahlalters in einem Bündel zahlreicher Maßnahmen sehen, die bereits von Vizebürgermeisterin Laska sowie einigen SPÖ-Landtagsabgeordneten eingebracht wurden. Darüber hinaus gebe es zwischen SPÖ und ÖVP einen aufrechten Vertrag, der besagt, dass konsensual gehandelt werden sollte. Aus diesem Grund wurde der Antrag der Grünen bereits mehrmals abgelehnt.

Landeshauptmann Häupl bekräftigte, dass zwar bereits zahlreiche Formulierungen zur Schaffung von Untersuchungsausschüssen gefunden wurden, diese jedoch weit entfernt von einer soliden Gesetzesgrundlage seien. So prüfe man zur Zeit die jüngsten Vorschläge von Universitätsprofessor Dr. Mayer nach verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten; grundsätzlich stimme Häupl jedoch der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zu.

Betreffend das Wahlrecht für Nicht-EU-BürgerInnen bei den Bezirksvertretungswahlen, sagte Häupl, dass sich Stadträtin Brauner wiederholt für eine verstärkte Mitbestimmung von Migrantinnen und Migranten auf allen Ebenen der Gesellschaft ausgesprochen habe. Auch wenn Wien auf Personalvertretungsebene bereits das aktive wie passive Wahlrecht eingeführt hat, so sei das Wahlrecht auf Bezirksebene nur als ein Teil von politischer Mitbestimmung zu sehen.

In Bezug auf das nahende Ende der Legislaturperiode des Wiener Landtages erklärte Landeshauptmann Häupl, dass es noch zahlreiche rechtliche Aspekte gebe, die es zu klären gelte. Auch hier sei es wichtig, auf den aufrechten Vertrag mit dem Koalitionspartner ÖVP hinzuweisen.

LAbg. Susanne Jerusalem (G) betonte, dass es nicht zulässig sei, dass einige SPÖ-Landtagsabgeordnete bei öffentlichen Veranstaltungen Vorschläge und Forderungen zur Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre machen, gleichzeitig jedoch nichts von dem umgesetzt werde. Diese erzeuge bei den Jugendlichen lediglich Politikverdrossenheit und Frustration und erweise der Sache nur einen schlechten Dienst. Wäre die Argumentation, warum die Absenkung nicht möglich sei, der aufrechte Vertrag zwischen den Koalitionspartnern, so sei dies wesentlich ehrlicher. Daher lautet die Forderung der Grünen Fraktion, dass bereits bei den kommenden Gemeinderatswahlen 2001 16-jährige Wählen können. (Forts.) ef/vo

(RK vom 20.10.2000)