Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.10.2000:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Neue Flächenwidmung im 22. Bezirk

Wien, (OTS) Für das Gebiet zwischen Breitenleer Straße, Ziegelhofstraße, Bibernellweg, Spargelfeldstraße, Oberfeldgasse und Süßenbrunner Straße im 22. Bezirk wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes (Plan Nr. 7375) ausgearbeitet. Das sind die Planungsschwerpunkte: Das gegenständliche ...

Wien, (OTS) Für das Gebiet zwischen Breitenleer Straße, Ziegelhofstraße, Bibernellweg, Spargelfeldstraße, Oberfeldgasse und Süßenbrunner Straße im 22. Bezirk wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes (Plan Nr. 7375) ausgearbeitet.

Das sind die Planungsschwerpunkte:

Das gegenständliche Gebiet wird im Hinblick auf die Erhaltung der bestehenden Strukturen mit einem hohen Grünflächenanteil sowie der Einrichtungen der sozialen Infrastruktur bzw. der Nahversorgung überarbeitet.

Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt bis 21. Dezember in der Magistratsabteilung 21 C (Stadtteilplanung und Flächennutzung Nordost), 1., Rathausstraße 14-16 (5. Stock, Zi. 514) täglich von 8 bis 15 Uhr, Donnerstag bis 17.30 Uhr sowie in der Planungsauskunft Wien (1. Stock, Zi. 111) täglich von 8 bis 12.30 Uhr, Donnerstag bis 17.30 Uhr, zur öffentlichen Einsicht auf.****

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, an folgenden Donnerstagen: 16. und 30. November sowie 14. Dezember in der Zeit von 14.30 bis 17.30 Uhr in der Bezirksvorstehung für den 22. Bezirk, 22., Schrödingerplatz 1 (Erdgeschoss) Einsicht in den Planentwurf zu nehmen.

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können innerhalb des Zeitraumes der öffentlichen Auflage in schriftlicher Form an die Magistratsabteilung 21 C gerichtet werden. In dieser Zeit ist ein Übersichtsplan auch in wien.online www.wien.gv.at/ zu finden.

Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingelangten Anliegen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Sollte es nicht möglich sein, eingebrachte Wünsche zu erfüllen, muss darüber dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. Gegen Ersatz der Druckkosten kann man den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dann in der Magistratsabteilung 21 B, 1., Rathausstraße 14-16 (1. Stock, Zi. 111), erwerben und zwar Montag bis Freitag zwischen 8 und 12.30 Uhr, Donnerstag bis 17.30 Uhr. (Schluss) lei

(RK vom 30.10.2000)