Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 23.01.2001:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Wiener Landtag (4)

Wien (RK). LAbg. Dr. Wilfried Serles (FPÖ) bezeichnete die Änderung der Stadtverfassung als Entwicklung zur demokratiepolitischen Normalität, die aber in einigen Bereichen auch einen "Rückschritt zur Steinzeit" beinhalte. So sei die vorgesehene Redezeitbeschränkung eine Beschneidung des wichtigsten Rechtes der ...

Wien (RK). LAbg. Dr. Wilfried Serles (FPÖ) bezeichnete die Änderung der Stadtverfassung als Entwicklung zur demokratiepolitischen Normalität, die aber in einigen Bereichen auch einen "Rückschritt zur Steinzeit" beinhalte. So sei die vorgesehene Redezeitbeschränkung eine Beschneidung des wichtigsten Rechtes der Abgeordneten, nämlich der Redefreiheit. Bestürzt sei er auch über die Art und Weise des Zustandekommens des Beschlusses, ohne dass ein Unterausschuss eingesetzt worden wäre. Für das Rotationsprinzip beim Vorsitz des Kontrollausschusses sehe er keine sachliche Begründung.

Ihm fehle vor allem ein öffentliches Hearing bei der Bestellung von Amtsträgern, sagte LAbg. Dr. Rüdiger Stix (ohne Klubzugehörigkeit). Ein solches würde die betroffenen Personen vor Selbstüberschätzung und die nominierenden Parteien vor Fehleinschätzungen schützen. Grundsätzlich sei die Reform ein Schritt in die richtige Richtung, und er sehe keinen Grund, nicht zuzustimmen, schloss Stix.

Eines Untersuchungsausschusses habe es nicht bedurft, stellte LAbg. Johann Hatzl (SPÖ) fest, weil es bereits zuvor extrem detaillierte Gespräche gegeben habe. Selten seien Verfassungsänderungen so lange verhandelt worden wie in diesem Fall. Die Kritik der FPÖ könne er nicht nachvollziehen, sagte Hatzl. Sie blockiere im Parlament jede Demokratiereform und stelle als Regierungspartei - im Gegensatz zur Wiener Regelung - mit Helene Partik-Pable die Vorsitzende eines Untersuchungsausschusses. Hatzl kritisierte, dass Partik-Pable auch nach ihrer Nominierung zur Wiener FPÖ-Spitzenkandidatin diese Vorsitzführung nicht zurückgelegt habe.

Abstimmung: Die vorliegenden Gesetzesentwürfe sowie der Abänderungsantrag von SPÖ, ÖVP und Grünen wurden mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen.

Rechnungshofbericht gemäß Bezügebegrenzungsgesetz

Die reale Leistung von Politikern sollte in deren Gehaltspyramide berücksichtigt werden, sagte GR Dr. Rüdiger Stix (ohne Klubzugehörigkeit) bei der Debatte über den Rechnungshofbericht gemäß Bezügebegrenzungsgesetz (Bericht über die durchschnittlichen Einkommen der gesamten Bevölkerung). Als Maß des Einkommens eines Volksvertreters könnte die Entwicklung der Gesamtgröße dienen, wobei messbare Faktoren, wie Bruttosozialprodukt oder Arbeitslosenrate als Indikatoren dienen sollten. Die vom Rechnungshof durchgeführten Musterprozesse gegen jene Einrichtungen, die eine Offenlegung der Bezüge verweigern, seien zu begrüßen. (Forts.) roh/rr

  • Rückfragehinweis:
    Diensthabender Redakteur
    Tel.: 4000/81 081

(RK vom 23.01.2001)