Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 23.01.2001:
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Wiener Landtag (5)

Wien, (OTS) Das Bezügebegrenzungsgesetz sei ein typisches Gesetz dafür, wie in Österreich mit Privilegien umgegangen werde, betonte LAbg. Mag. Gerald Ebinger (FPÖ). Weil der erste und für die FPÖ wichtigste Teil fehle, verkomme der Bericht zu einer Farce. "Wir nehmen diesen Bericht mit dem Ausdruck des Bedauerns zur ...

Wien, (OTS) Das Bezügebegrenzungsgesetz sei ein typisches Gesetz dafür, wie in Österreich mit Privilegien umgegangen werde, betonte LAbg. Mag. Gerald Ebinger (FPÖ). Weil der erste und für die FPÖ wichtigste Teil fehle, verkomme der Bericht zu einer Farce. "Wir nehmen diesen Bericht mit dem Ausdruck des Bedauerns zur Kenntnis", sagte der Redner.

LAbg. Mag. Sonja Wehsely (SPÖ) betonte, das im Bericht der große Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen sichtbar werde. Bei den Beamten gebe es deutlich geringere Unterschiede als bei den Beamten. Zum Ausdruck komme auch, dass die Erwerbsunterbrechung vielfach der Grund für die Einkommensunterschiede sei. Deshalb gelte es auch die Erwerbsunterbrechung durch gute Kinderbetreuung und Ganztagsschulen möglichst kurz zu halten. Wien sei leider das einzige Bundesland mit Ganztagsschulen.

Abstimmung: Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Gesetzesentwurf zur Änderung der Einhebung von Umweltabgaben

Obwohl die FPÖ dem Gesetzesentwurf über die Einhebung von Umweltabgaben auf Wasser, Abwasser und Müll zustimmen werde, äußerte StR. Johann Herzog (FPÖ) an einigen Vorgangsweisen Kritik. So würde etwa zur Deckung des Budgetdefizites jährlich rund eine Milliarde Schilling zu viel an Wassergebühren eingehoben. Dies mache 11 Prozent der Betriebskosten aus und erhöhe so die Wohnungskosten. Auch die Versicherungsgebühren bei Gemeindewohnungen seien überhöht. "Seit fünfzehn Jahren zahlen 120.000 Wiener Unsummen von Geld, die ihnen die sozialistische Stadtverwaltung mutwillig entzogen hat", kritisierte Herzog die mangelnde Initiative, faire Verfahren bei Ausschreibungen zu machen.

Abstimmung: Einstimmig angenommen.

Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Wiener Krankenanstaltenfinanzierungsfonds

Bei der Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Fonds zur Finanzierung von Wiener Krankenanstalten gehe es darum, in welche Richtung sich die Spitäler in den nächsten vier Jahren entwickeln werden, so LAbg. Alessandra Kunz (G). Der Fehler der leistungsabhängigen Krankenanstaltenfinanzierung sei wieder begangen worden. Sie kritisierte das exorbitante Ansteigen der Rezeptgebühr, das Einführen der Ambulanzgebühren ab 1. März, das "Taggeld" von 23 Schilling bei Krankenhausaufenthalt, das Fehlen von Qualitätssicherungskriterien, die nicht leistungsabhängige Finanzierung von ambulant erbrachten Leistungen und die dramatische Unterdotierung einiger Leistungen, wie etwa Strahlentherapie. Auch die Einbeziehung von Privatspitälern in den LKV bringe eine Begünstigung nicht defizitärer Spitäler und eine Benachteiligung öffentlicher Krankenhäuser. "Hier ist im Bund etwas ausverhandelt worden, das auf Landesebene umgesetzt werden muss und das Gesundheitssystem aussaugen wird".

Abstimmung: Der Gesetzesentwurf wurde einstimmig angenommen. (Forts.) spe/vo

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(RK vom 23.01.2001)