Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 23.01.2001:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Wiener Landtag (6)

Wien (RK). LAbg. Mag. Franz Karl (ÖVP) wies bei der entsprechenden Änderung des Gesetzes betreffend das Kindertagesheimwesen darauf hin, dass Euro-Umstellungsgesetze auch die Möglichkeit böten, kleine Änderungen zugunsten Behinderter unterzubringen. Er brachte den Abänderungsantrag ein, dass nicht lediglich bestimmte ...

Wien (RK). LAbg. Mag. Franz Karl (ÖVP) wies bei der entsprechenden Änderung des Gesetzes betreffend das Kindertagesheimwesen darauf hin, dass Euro-Umstellungsgesetze auch die Möglichkeit böten, kleine Änderungen zugunsten Behinderter unterzubringen. Er brachte den Abänderungsantrag ein, dass nicht lediglich bestimmte Gruppen behinderter Kinder, sondern alle jene Kinder, die mit ihren Verhalten eine Gefährdung darstellen, von Kindertagesheimen ausgeschlossen werden sollen.

LAbg. Karin Landauer (FPÖ) kritisierte, das Euro- Umstellungsgesetz wäre eine Gelegenheit gewesen, die Kindergartenbetreuung vom 3. bis zum 6. Lebensjahr kostenlos zu machen. Überdies hätte auch Wien so wie Kärnten das Pilotprojekt "Kinderbetreuungsgeld" durchführen können.

LAbg. Christine Lapp (SPÖ) verwies darauf, dass Freiheitliche Pilotprojekte immer mit einem Absturz verbunden seien. Familien brauchten nicht Almosen, sondern Infrastruktur, wie sie in Wien mit Hilfe des gestaffelten Kindergartengelds eingerichtet werde.

LH-Stv. Grete Laska (SPÖ) forderte als Berichterstatterin die FPÖ auf, wenn sie den kostenlosen Kindergarten wolle, solle sie ihn auf Bundesebene einführen und finanzieren.

Abstimmung: Abänderungsantrag und Gesetzesänderung einstimmig angenommen.

Euro-Umstellungsgesetz Gesundheitswesen

LAbg. Jutta Sander (G) kritisierte beim Euro- Umstellungsgesetz Gesundheitswesen, dass man die Gelegenheit versäumt habe, behindertendiskriminierende Bestimmungen aus dem Krankenanstaltengesetz zu entfernen. Das sei auch bereits im Dezember bei der Novelle der Bauordnung passiert.

LAbg. Mag. Franz Karl (ÖVP) brachte einen Abänderungsantrag ein: immer dann, wenn behinderte Menschen betroffen seien, solle auch ein Interessensvertreter der Behinderten in die jeweilige Ethikkommission berufen werden.

LAbg. Dr. Elisabeth Neck-Schaukowitsch (SPÖ) verteidigte, dass Wien gemäß der Bundesgesetzgebung die Ambulanzgebühr und das erhöhte Taggeld vollziehen müsse, obwohl es gerade in Wien bereits bisher einen für die Patienten kostenlosen Schadensfonds gegeben habe.

LAbg. Alessandra Kunz (G) verwies darauf, dass die neue Taggelderhöhung nur etwa ein Viertel aller nicht nachweisbarer Schäden abdecken werde können. Sie bedauerte auch, dass es den Leitstellenbediensteten aufgehalst werde, zu entscheiden, ob es sich künftig um einen medizinischen Notfall oder einen kostenpflichtigen Ambulanzbesuch handle. Ebenso hätte Wien wenigstens die Refundierung der Ambulanzgebühr für Kinder übernehmen müssen.

StR. Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ) wehrte sich gegen eine taxative Aufzählung, was alles nicht unter die Ambulanzgebühr falle. Sie warnte davor, alles in Gesetze zu gießen.

Abstimmung: Abänderungsanträge und Euro-Umstellungsgesetz angenommen. (Forts.) rö/rr

  • Rückfragehinweis:
    Diensthabender Redakteur
    Tel.: 4000/81 081

(RK vom 23.01.2001)