Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 04.10.2001:
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Wiener Landtag (5)

Wien (RK). Anlässlich des Entwurfes zum Zuweisungsgesetz der Wiener Museen kritisierte LAbg. Dr. Monika Vana (G) die Ausgliederungsbestrebungen der SPÖ. Es handle sich um eine Verschlechterung für die Bediensteten. Eine Gruppe, die alle Errungenschaften und Rechte des Bedienstetenschutzes in Anspruch nehmen könne, ...

Wien (RK). Anlässlich des Entwurfes zum Zuweisungsgesetz der Wiener Museen kritisierte LAbg. Dr. Monika Vana (G) die Ausgliederungsbestrebungen der SPÖ. Es handle sich um eine Verschlechterung für die Bediensteten. Eine Gruppe, die alle Errungenschaften und Rechte des Bedienstetenschutzes in Anspruch nehmen könne, stehe einer anderen Gruppe Minderprivilegierter gegenüber. Deshalb würden die Grünen diesem Antrag nicht zustimmen. LAbg. Vana brachte zwei weitere Anträge zur Einhaltung der Mindeststandards des öffentlichen Dienstes und zur Anwendung des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes für die neuen Bediensteten der Anstalt der Wiener Museen ein.

LAbg. Rudolf Hundstorfer (SPÖ) warf all jenen Parteien, die dem Antrag nicht zustimmen, Arbeitsplatzvernichtung vor. Das Zuweisungsgesetz gelte solange, bis der letzte Bedienstete der Stadt Wien ausscheide und das könne noch 40 bis 50 Jahre dauern. Natürlich sei die Vertragsbedienstetenverordnung die Grundlage der neuen Kollektivverträge, die ab 1.1.2004 abgeschlossen werden würden. Die einzige Veränderung, die sich durch das Zuweisungsgesetz ergebe, wäre eine Straffung der Kündigungsgründe.

LAbg. Dr. Matthias Tschirf (ÖVP) sprach sich gegen das Zuweisungsgesetz aus, da seiner Meinung nach jeder Leiter die Möglichkeit haben müsse, sein Personal selbst auszuwählen. Es handle sich hier um eine unsinnige Regelung, der die ÖVP nicht zustimmen werde.

LAbg. DI Martin Margulies (G) machte die SPÖ dafür verantwortlich, wenn es zum Verlust von Arbeitsplätzen komme. Dem Argument von LAbg. Hundstorfer entgegnete er, dass bei Nichtzustimmung zum Zuweisungsgesetz keine Bediensteten der Stadt Wien in die ausgegliederten Museen übernommen werden würden, dafür aber neue Arbeitsplätze für andere entstünden, da die Stadt Wien- Bediensteten ohnehin weiter beschäftigt werden.

StR. Mag. Renate Brauner (SPÖ) bekräftigte die Sinnhaftigkeit der Zuweisung, da dies die Möglichkeit schaffe, bereits qualifizierte Mitarbeiter zu übernehmen. Die Zusatzanträge der Grünen bezeichnete sie zwar als sehr motiviert, aber das Gleichbehandlungsgesetz gelte ohnehin für alle Bediensteten und für alle Neuzugänge würden Betriebsvereinbarungen zur Gleichbehandlung geschaffen werden.

Abstimmung: Die Abänderungsanträge der Grünen wurden abgelehnt, das Zuweisungsgesetz in 1. und 2. Lesung mehrstimmig beschlossen.

Gesetzesentwurf für Wiens Wasserversorgung

LAbg. Mag. Rüdiger Maresch (G) bekannte sich zum Entwurf zur Änderung des Wasserversorgungsgesetzes, das in der Wiener Verfassung verankert werden soll, da auf dieser Grundlage die Wasserversorgung der Wiener auch in Zukunft gesichert werden könne. Kritik äußerte der Grüne nur an der Qualität des Rohrsystems. Alte Leitungen seien aus Blei und könnten zu Bleivergiftungen führen. Er forderte daher eine Regelung seitens der Stadt Wien, die Hausbesitzer dazu verpflichte, Bleirohre auszutauschen.

Auch LAbg. Komm.-Rat Rudolf Klucsarits (ÖVP) bekannte sich zum Gesetzesentwurf. Die Qualitätserhaltung unseres Wassers sei eines der vorrangigen Ziele der ÖVP. Er sprach sich jedoch gegen die geplanten Einzementierungsversuche gegenüber privatwirtschaftlichen Interessen aus. Eine Beteiligung zur Effizienzsteigerung ohne gleich den Ausverkauf unseres Wassers anzuprangen, wäre ebenfalls wünschenswert. Zu dem wolle die ÖVP den sparsamen Ressourcenumgang auch im Gesetzestext verankert wissen. Seine Partei fordere schon seit Jahren den verstärkten Einbau von Wasserzählern und die Schaffung von Nutzwasserleitungen. Mit solchen Maßnahmen könnten 15 Prozent des Wasserverbrauchs eingespart werden.

LAbg. Brigitte Reinberger (FPÖ) bewertete den Gesetzesentwurf als Bekenntnis zur bestmöglichen Sicherung der Wasserversorgung in Wien. Sie äußerte jedoch Bedenken, dass die Verfassungsbestimmung einen echten Schutz gegen Eingriff von Außen biete. Ebenfalls kritisierte die Rednerin den mangelnden Sparwillen von Umweltstadträtin Kossina. Zumindest Stadtrat Faymann zeige im Wohnbau mehr Sorgfalt, beispielsweise durch den Einbau von Wasserzählern.

LAbg. Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) wies darauf hin, dass derzeit in Österreich nur drei Prozent des Wassers als Trinkwassers genutzt würden. 97 Prozent würden hingegen ungenutzt in die Donau fließen. Hier wäre eine Effizienzsteigerung von Nöten. Die Eingliederung der Wiener Wasserwerke in die Wiener Stadtwerke würden etwa zu verbesserten betriebswirtschaftlichen Strukturen und in weiterer Folge zu Kosteneinsparungen führen. Ergänzend dazu brachte er einen Antrag ein, in dem die Abhaltung einer Enquete, die sich mit allen Fragen der Wassernutzung und Grundlagen einer effizienten Wassernutzungsstrategie beschäftigt.

LAbg. Heinz Hufnagl (SPÖ) brachte als Negativbeispiel Kärnten, wo Wasserpreiserhöhungen zu Protesten bei der Bevölkerung geführt hatten. Mit der neuen Regelung in Wien wäre dies nicht möglich. Das neue Wasserversorgungsgesetz biete Schutz gegen alle Liberalisierungstendenzen. In Europa seien mittlerweile aus vielen kleinen öffentlichen Versorgern große private Versorger geworden. Solche Strukturveränderungen gehen zu Lasten der Konsumenten. "Wir Sozialdemokraten lehnen jeden Verkauf von Wasser, Forste, usw. grundsätzlich ab", so Hufnagl. (Forts.) spe/rr

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(RK vom 04.10.2001)