Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 21.11.2001:
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Einladung zur Pressekonferenz: Schwangerschaftsabbruch in Wien

Wien (RK). Rein rechtlich ist der Schwangerschaftsabbruch in Österreich seit der großen Strafrechtsreform 1975 innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft straffrei. In der Praxis haben Frauen, die einen Abbruch durchführen lassen, mit verschiedenen Schwierigkeiten zu kämpfen: Nicht alle gynäkologischen ...

Wien (RK). Rein rechtlich ist der Schwangerschaftsabbruch in Österreich seit der großen Strafrechtsreform 1975 innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft straffrei. In der Praxis haben Frauen, die einen Abbruch durchführen lassen, mit verschiedenen Schwierigkeiten zu kämpfen: Nicht alle gynäkologischen Abteilungen der Spitäler führen Abbrüche durch, die Preise unterliegen enormen Schwankungen.

Um Ihnen die gut funktionierende Situation in den öffentlichen Spitälern der Stadt Wien näher darzustellen sowie Lösungsansätze der Wiener Gesundheitspolitik für bestehende Probleme vorzustellen, laden Sie Wiens Gesundheitsstadträtin Prim. Dr. Elisabeth Pittermann-Höcker und die Wiener Frauengesundheitsbeauftragte Prof. Beate Wimmer-Puchinger sehr herzlich zu einer Pressekonferenz ein.

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    Zeit: Montag, 26. November, 10 Uhr
    Ort: Beratungszimmer, Stiege 7, 1. Stock, 1., Rathaus

Am Montag, dem 26. November, findet von 8.30 bis 17 Uhr eine Enquete zum Thema "Rahmenbedingungen und Erfahrungswerte zum Schwangerschaftsabbruch aus europäischer Sicht" im Wiener Rathaus statt.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen. (Schluss) rog

(RK vom 21.11.2001)