Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 13.12.2001:
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Neue Flächenwidmung im 2. Bezirk

Wien (RK). Für das Gebiet zwischen Ausstellungsstraße, Vorgartenstraße, Trabrennstraße, Südportalstraße, Zufahrtsstraße und Präuscherplatz im 2. Bezirk wurde ein neuer Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plan Nr. 7475) erarbeitet. Das sind die Planungsschwerpunkte: Mit dem vorliegenden Entwurf soll Vorsorge für die ...

Wien (RK). Für das Gebiet zwischen Ausstellungsstraße, Vorgartenstraße, Trabrennstraße, Südportalstraße, Zufahrtsstraße und Präuscherplatz im 2. Bezirk wurde ein neuer Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plan Nr. 7475) erarbeitet.

Das sind die Planungsschwerpunkte: Mit dem vorliegenden Entwurf soll Vorsorge für die Errichtung eines neuen Messe- und Kongresszentrums für Wien getroffen werden. Geplant ist die Errichtung von drei Messehallen, einer Mehrzweckhalle und eines Kongresszentrums sowie die Verbindung dieser Gebäude durch eine Mall. Die erforderlichen Pkw-Stellplätze sollen in Parkhäusern geschaffen werden. Weiters wird der Ausbau der U-Bahnlinie U2 mit den Stationen Messe und Trabrennstraße im Plangebiet berücksichtigt.****

Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt bis 24. Jänner 2002 in der Magistratsabteilung 21 A (Stadtteilplanung und Flächennutzung Innen-West), Wien 1., Rathausstraße 14-16, 4. Stock, Montag bis Freitag von 8 bis 15, Donnerstag bis 17.30 Uhr, sowie in der Planauskunft Wien (1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock, Zi. 111), Montag bis Freitag von 8 bis 12.30, Donnerstag bis 17.30 Uhr zur öffentlichen Einsicht auf.

Die Einsichtnahme in den Planentwurf ist bis zum 24. Jänner 2002 auch in der Bezirksvorstehung für den 2. Bezirk, Wien 2., Karmelitergasse 9 während der dortigen Amtsstunden möglich. Für weitergehende Informationen steht Ihnen dort am 10. und 17. Jänner 2002 in der Zeit von 15 bis 17.30 Uhr ein Mitarbeiter der Magistratsabteilung 21 A zur Verfügung.

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können innerhalb des Zeitraumes der öffentlichen Auflage in schriftlicher Form an die Magistratsabteilung 21 A gerichtet werden.

Diese Seite finden Sie auch im Internet: www.wien.gv.at/

Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingelangten Anliegen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Sollte es nicht möglich sein, eingebrachte Wünsche zu erfüllen, muss darüber dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. Gegen Ersatz der Druckkosten kann man den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dann in der Planauskunft Wien (1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock, Zi. 111) erwerben, und zwar Montag bis Freitag von 8 bis 12.30, Donnerstag bis 17.30 Uhr. (Schluss) gb

(RK vom 13.12.2001)