Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 13.12.2001:
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"Vergnügungssteuergesetz Neu" Verbesserung für Clubbingbetreiber

Wien (RK). "Das Vergnügungssteuergesetz Neu' schafft Rechtsicherheit und bringt für jene Veranstalter, die ihre Veranstaltungen bisher korrekt angemeldet haben eine Verbesserung", kommentierte Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Dr. Sepp Rieder die am Donnerstag im Landtag beschlossene Novelle zum Vergnügungssteuergesetz ...

Wien (RK). "Das Vergnügungssteuergesetz Neu' schafft Rechtsicherheit und bringt für jene Veranstalter, die ihre Veranstaltungen bisher korrekt angemeldet haben eine Verbesserung", kommentierte Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Dr. Sepp Rieder die am Donnerstag im Landtag beschlossene Novelle zum Vergnügungssteuergesetz. "Einmalig dabei ist allerdings, dass bei den Oppositionsparteien offensichtlich kein Interesse für diese steuerliche Erleichterung bei Tanzveranstaltungen besteht. Und das, obwohl Österreich zur Zeit unter der höchsten Abgabenquote seit Jahrzehnten leidet, und wir im Sinne einer Förderung der Wiener Jugendszene diese Regelung beschlossen haben."

Die am Donnerstag im Landtag beschlossene Novelle zum Wiener Vergnügungssteuergesetz schafft Rechtssicherheit, weil unklare Begriffe wie "fallweise Veranstaltungen" vermieden werden. Der in den meisten Fällen bisher zu entrichtende Steuersatz von 25 Prozent wird auf 15 Prozent gesenkt, wobei eine Veranstaltung pro Jahr mit 10 Prozent versteuert werden kann. Klassische Ballveranstaltungen z.B. werden damit weiterhin mit 10 Prozent besteuert.

ÖVP-Umfaller in letzter Sekunde

"Besonders bemerkenswert ist die Rolle der ÖVP, die im Ausschuss dieser Regelung noch zugestimmt hat, im letzten Moment jedoch die Reißleine gezogen und sich ihrer Oppositionsrolle besonnen hat und diese Novelle nicht mitträgt. Sie lässt damit auch jene Vertreter der Wirtschaftskammer, mit denen diese Regelung akkordiert war, im Regen stehen, womit diese jede Handschlagsqualität verlieren", schloss Rieder. (Schluss) mmr/bs

(RK vom 13.12.2001)