Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 13.12.2001:
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Wiener Landtag (2)

Wien (RK). StR. DI Isabella Kossina (SPÖ) beantragte eine Änderung des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes. Unter anderem soll der Tatbestand der Tierquälerei neu definiert werden, Vorschriften zur Hundehaltung werden verschärft, wer Zoos führt, benötigt dazu eine Bewilligung. Weiters gibt es künftig eine ...

Wien (RK). StR. DI Isabella Kossina (SPÖ) beantragte eine Änderung des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes. Unter anderem soll der Tatbestand der Tierquälerei neu definiert werden, Vorschriften zur Hundehaltung werden verschärft, wer Zoos führt, benötigt dazu eine Bewilligung. Weiters gibt es künftig eine Maulkorbpflicht für Hunde im Fall größerer Menschenansammlungen und die Hundeausbildung soll verbessert werden.

Es fehle der Hundeführerschein, obwohl es dazu bereits einen Entwurf gegeben habe, kritisierte LAbg. Claudia Sommer-Smolik (G). Für dieses Fehlen gebe es keinen logischen Grund, denn Hunde können immer gefährlich sein wenn sie sich bedrängt fühlen oder schlecht gehalten werden. Die Hundelobby habe sich durchgesetzt. Auch eine Versicherungspflicht für alle Hunderassen sei im Gesetz nicht vorgesehen, ebenso eine elektronische Kennzeichnung. Der SPÖ habe der Mut gefehlt.

LAbg. Komm.-Rat Rudolf Klucsarits (ÖVP) verwies eingangs auf den früheren Abgeordneten Karl, der sinnvolle Grundlagenarbeit geleistet habe. Nun sei allerdings ein zahnloses Gesetz entstanden, das keinen guten Dienst erweise. Mit dem Hundekot habe man sich überhaupt nicht beschäftigt, Hundehalter hätten verpflichtet werden müssen, darauf zu achten. Dazu brachte er einen entsprechenden Antrag an. Zu klären sei auch das Problem der Taubenplage.

Das Gesetz enthalte einige begrüßenswerte Änderungen, etwa die Maulkorbverpflichtung, führte LAbg. Brigitte Reinberger (FPÖ) aus. Ungeklärt sei die Frage der Kontrolle. Die Polizei behaupte seit Jahren, ihr würden Personalressourcen fehlen. Nachdem es unter den Hundehaltern auch schwarze Schafe gebe, bedürfe es auch der Möglichkeit von Belehrungen und Strafen. In einem Antrag forderte Reinberger, dass Blindenhunde von der Maukorbverpflichtung ausgenommen werden.

LAbg. Dr. Alois Mayer (SPÖ) sprach vom "bestmöglichen Gesetz das man vorgelegt habe". Zu geübter Kritik sagte er, ein bundeseinheitliches Tiergesetz würde viele negative Beurteilungen ausräumen. Er gestand ein, dass viele Fragen schwierig zu klären seien. Beispielsweise könne der Hundehalter zwar eine Ausbildung bekommen haben, jedoch der Partner den Hund spazieren führen. Ein Problem seien auch viele nicht gemeldete "Gasthunde".

LAbg. Susanne Jerusalem (G) erinnerte an die Entstehung des Gesetzes. Damals hätten nur Fachleute diskutiert, die die Interessen der Hundehalter vertreten hätten. Jene der Kinder seien zu kurz gekommen. Der frühere Stadtrat Svihalek habe den Mut gehabt, dies zu kritisieren. Damit sei er auf weiter Flur allein gestanden. Aufgabe der Politik sei es aber, zu gestalten und nicht Populismus zu betreiben.

StR. DI Isabella Kossina (SPÖ) hob hervor, dass das Gesetz den Tierschutz sehr ernst nehme. Den Hundechip würde sie lieber sofort einführen, dies sei allerdings aufgrund von EU-Regelungen derzeit noch nicht möglich. Dies werde in einer weiteren Novelle im kommenden Jahr der Fall sein. Im übrigen werde die Bundespolizei die Überwachung bezüglich Hundekot übernehmen. Sie erinnerte noch daran, dass es in Wien 800.000 Quadratmeter Hundezonen gebe.

Abstimmung: Mit Mehrheit angenommen. (Forts.) ull/her

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(RK vom 13.12.2001)