Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.02.2002:
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Wiener Landtag (1)

Wien (RK). Um 9 Uhr eröffnete die Zweite Landtagspräsidentin Prof. Erika Stubenvoll (SPÖ) die Sitzung des Wiener Landtages. In der ersten Anfrage erkundigte sich LAbg. Dr. Alois Mayer (SPÖ) bei Stadträtin DI Isabella Kossina (SPÖ) nach der rechtlichen Grundlage für eine elektronische Kennzeichnung von Hunden. Die ...

Wien (RK). Um 9 Uhr eröffnete die Zweite Landtagspräsidentin Prof. Erika Stubenvoll (SPÖ) die Sitzung des Wiener Landtages.

Fragestunde

In der ersten Anfrage erkundigte sich LAbg. Dr. Alois Mayer (SPÖ) bei Stadträtin DI Isabella Kossina (SPÖ) nach der rechtlichen Grundlage für eine elektronische Kennzeichnung von Hunden. Die Stadträtin betonte, dass ihr der Tierschutz ein besonderes Anliegen sei und sprach sich für ein Bundestierschutzgesetz aus. Die elektronische Kennzeichnung von Hunden sei in einer Gesetzesnovelle derzeit nicht möglich, weil auf EU-Ebene eine derartige Verordnung geplant ist. Bis zum Herbst dieses Jahres werde es aber darüber Klarheit geben. Freiwillig sei die elektronische Kennzeichnung bereits jetzt möglich.

"Welche dienst-, besoldungs- und disziplinarrechtlichen Rahmenbedingungen standen ihnen bezüglich des vorzeitigen Ruhestandes des ehemaligen Leiters der MA 21B zur Verfügung?" lautete die zweite Anfrage, die LAbg. Mag. Christoph Chorherr (G) an Stadtrat DI Rudolf Schicker (SPÖ) richtete. Schicker verwies in seiner Antwort auf die gültige Dienst- und Pensionsordnung und auch darauf, dass der betreffende Beamte im vorigen Jahr 60 Jahre alt wurde und daher nicht vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurde. Seine Pensionierung stand daher nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Kontrollamtskritik. Eine Versetzung in den Ruhestand sei auch keine dienstrechtliche Maßregelung. Die betreffenden Kontrollamtsberichte wurden in Absprache mit dem Magistratsdirektor der MA 2 zugeleitet, teilte Schicker mit.

Ob nach wie vor die Absicht bestehe, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken, obwohl die Wahlaltersenkung einer Studie zufolge von den Betroffenen nicht angenommen werde, wollte in der dritten Anfrage LAbg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) von Stadträtin Mag. Renate Brauner (SPÖ) wissen. Brauner betonte ihre Absicht der Wahlaltersenkung, denn Politik sei mehr als Umfragen zu machen und sie dann umzusetzen. Jugendlichen müssten mehr Gestaltungsmöglichkeiten gegeben werden. Skepsis darüber zu beseitigen sei eine demokratiepolitische Aufgabe. "Junge Menschen müssen ernst genommen werden und das muss ihnen auch vermittelt werden, um sie zu motivieren", stellte Brauner fest. Informations- und Begleitmaßnahmen für Jugendliche seien vorgesehen.

Nach der Notwendigkeit legistischer Maßnahmen fragte in der vierten Anfrage LAbg. Dr. Wilfried Serles (FPÖ) Landeshauptmann Dr. Michael Häupl (SPÖ), um eigenmächtige Planänderungen des Magistrats nach der öffentlichen Auflage von Flächenwidmungen zu verhindern. In seiner Antwort unterstrich der Landeshauptmann, dass die in der Frage angesprochenen Eigenmächtigkeiten schon jetzt nicht statthaft seien. Zur Verbesserung der Richtlinien im Vollzug von Flächenwidmungen, die mehr Transparenz, Kontrolle und Effizienz sicherstellen sollen, sei ein beschleunigtes Verfahren ebenso notwendig, wie die Sicherstellung der umfassenden Information, erklärte Häupl. Grundsätzlich betonte der Landeshauptmann, dass Flächenwidmungen eine politische Entscheidung eines Kollegialorgans seien, und dies solle auch künftig so bleiben. Selbstverständlich habe auch die sozialdemokratische Fraktion ein großes Interesse an Aufklärung der in Diskussion stehenden Vorgänge. (siehe auch OTS 066 von heute)

Nach der Vorlage eines Entwurfes für ein Pflegeheimgesetz erkundigte sich in der fünften Anfrage LAbg. Dr. Johannes Hahn (ÖVP) bei Stadträtin Dr. Elisabeth Pittermann-Höcker (SPÖ). Es sei ihr ein besonderes Anliegen hier ein sehr gutes Gesetz vorzubereiten, stellte die Stadträtin fest. Die bestehenden Pflegeeinrichtungen würden auch laufend überprüft. Sie beleuchtete auch kurz das Spannungsfeld zwischen Patientenrechten und Angehörigenrechten. Das Gesetz werde für städtische und private Heime gelten und die Würde, die Selbstbestimmung und den Schutz der Pflegebedürftigen so gut wie möglich sichern. Für Betreuungseinrichtungen und die Qualität der Betreuung werde es Mindeststandards geben. Sie rechnet bis zum Herbst mit dem Abschluss der Vorbereitungsarbeiten, teilte Pittermann mit. (Forts.) js/vo

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(RK vom 28.02.2002)