Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.02.2002:
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Wiener Landtag (3)

Wien (RK). Landtagspräsident Johann Hatzl (SPÖ) begrüßte die beiden Kinder- und Jugendanwälte Monika Pinterits und Dr. Anton Schmid in der Sitzung des Landtages. Die beiden legten den Abgeordneten den Bericht 2001 vor. Landeshauptmann- Stellvertreterin Grete Laska (SPÖ) ersuchte den Landtag, den Bericht zur Kenntnis ...

Wien (RK). Landtagspräsident Johann Hatzl (SPÖ) begrüßte die beiden Kinder- und Jugendanwälte Monika Pinterits und Dr. Anton Schmid in der Sitzung des Landtages. Die beiden legten den Abgeordneten den Bericht 2001 vor. Landeshauptmann- Stellvertreterin Grete Laska (SPÖ) ersuchte den Landtag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und dankte den beiden Anwälten für ihre Mitarbeit zur Vorbereitung des neuen Jugendschutzgesetzes.

LAbg. Susanne Jerusalem (G) sprach von einer hochwertigen und hervorragenden Arbeit der Anwaltschaft, etwa bei der Einzelfallarbeit. Die Kinder und Jugendlichen hätten die Gewissheit, dass sie bei der niederschwelligen Arbeit ernst genommen und verstanden würden. Die Anwaltschaft benötige mehr Mittel und mehr Geld. Sie sprach sich dafür aus, die UNO- Kinderrechtskonvention in die Landes- und Bundesverfassung aufzunehmen. Gleichzeitig bedauerte sie, dass die Politik die vorgeschlagenen Problemlösungen der Anwaltschaft nicht immer umsetze.

LAbg. Ingrid Korosec (ÖVP) betonte, sie erwarte, dass die Anwaltschaft parteilich für die Kinder agiere, nicht aber, dass sie parteipolitisch tätig sei. Sie kritisierte die Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaft bei Gesetzesbegutachtungen und bei Presseaussendungen. Die Haltung der beiden Anwälte sei häufig ideologisch geprägt. So verstehe sie etwa die Kritik am Kinderbetreuungsgeld nicht. Auch die Ablehnung der gemeinsamen Obsorge sei falsch, man dürfe die Väter nicht nur zu "Zahlern" degradieren. Auch die Forderung nach Senkung des Wahlalters lehnte die Rednerin ab.

LAbg. Heinz Christian Strache (FPÖ) meinte, der Bericht enthalte viele parteipolitische Interpretationen, er sei ideologisch geprägt. Er vermisse in dem Bericht die Befassung des Drogenproblems bei Kindern und Jugendlichen. Die Stellungnahmen ließen eine parteipolitische Motivation erkennen. Er sprach von einem "ideologischen Reflex" beim Kindergeld. Die Anwaltschaft vertrete auch bei der Familienzusammenführung Ideen, die auch der europäische Gerichtshof für Menschenrecht ablehne. Aufgrund der Manipulationen und des Verhaltens der Anwälte, wäre es die Pflicht der Landesregierung die Kinder- und Jugendanwälte abzuberufen. (Forts.) fk/vo

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(RK vom 28.02.2002)