Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.02.2002:
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Wiener Landtag (5)

Wien (RK). Vbgm. Grete Laska (SPÖ) bezeichnete die Entstehung des Entwurfes des Jugendschutzgesetzes als lebendes Beispiel für Partizipation. Erstmals sei ein derartiger Entwurf gemeinsam mit Jugendlichen und den Eltern ausgearbeitet worden. Für äußerst bedauerlich hält sie den Umstand, dass es nicht zu einem ...

Wien (RK). Vbgm. Grete Laska (SPÖ) bezeichnete die Entstehung des Entwurfes des Jugendschutzgesetzes als lebendes Beispiel für Partizipation. Erstmals sei ein derartiger Entwurf gemeinsam mit Jugendlichen und den Eltern ausgearbeitet worden. Für äußerst bedauerlich hält sie den Umstand, dass es nicht zu einem österreichweiten in den Inhalten gleich lautenden Gesetzestext gekommen sei. Gleichzeitig wies sie mit Stolz darauf hin, dass es zwischen den Bundesländern Niederösterreich, Burgenland und Wien zu einer Vereinheitlichung in der Frage des Schutzes der Jugendlichen gekommen sei.

LAbg. Claudia Sommer-Smolik (G) begrüßte das Gesetz und bezeichnete die in Kooperation mit Jugendlichen und Eltern stattgefundene Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes als nachahmenswert. "Die Anregungen und Wünsche der jungen Menschen finden in diesem Gesetz ihren Niederschlag", betonte die Grüne Abgeordnete. Die Bezeichnung Belehrungsgespräch halte sie dagegen für entbehrlich und schlage stattdessen die Bezeichnung Informations- und Beratungsgespräch vor. Zudem verlangen die Grünen bei der Durchführung von Beratungsgesprächen eine Festlegung von näheren Bestimmungen über die fachlichen Qualifikationsinhalte.

GR Prof. Walter Strobl (ÖVP) sprach sich ebenfalls für die Harmonisierung und Angleichung innerhalb der Ostregion aus. Verwundert zeigte er sich über die der Gesetzwerdung offensichtlich zugrunde liegenden Befragungen unter Jugendlichen ohne Information der anderen politischen Parteien. Das Thema der Änderungen der Ausgehzeiten für Jugendliche empfinde er als nicht so wichtig, hätte doch eine Befragung unter Jugendlichen ergeben, dass für Jugendliche andere Themenbereiche viel wichtiger seien. Er kündigte an, seine Partei werde dem Gesetz zustimmen.

StR. Karin Landauer (FPÖ) bedauerte zutiefst, dass es über den Entwurf des Jugendschutzgesetzes mit den anderen Parteien keine Gespräche gegeben habe, obwohl es sowohl in Niederösterreich als auch im Burgenland sehr wohl Diskussionen mit den anderen Parteien darüber gegeben hätte. Zum Gesetz gebe die FPÖ keine Zustimmung, weil es in einigen wesentlichen Punkten große Auffassungsunterschiede gebe. Im Zusammenhang mit dem Kauf von Zigaretten und Alkohol vermisse sie im Gesetzesentwurf die Verpflichtung für Mitarbeiter in Verkaufsstellen, von den Jugendlichen zur Legitimierung ihres Alters einen Ausweis zu verlangen.

LAbg. Jürgen Wutzlhofer (SPÖ) bezeichnete den Gesetzesentwurf als Widerspiegelung des Alltags der jungen Menschen. Der Gesetzestext sei verständlich formuliert und übersichtlich für die Betroffenen dargestellt worden. Ein Informationskonzept werde sicherstellen, dass die jungen Menschen die Inhalte des Gesetzes möglichst rasch und in verständlicher Form vermittelt bekommen. Im Zusammenhang mit den Ausgehzeiten verteidigte er den Vorschlag, die bis 14jährigen dürften bis längstens 22 Uhr, die bis 16jährigen bis 1 Uhr früh und Jugendliche ab 17 Jahren "durchgehend" ausgehen können.

LAbg. Heinz Christian Strache (FPÖ) bedauerte, dass es keine österreichweite Lösung bei der Entstehung des Jugendschutzgesetzes gegeben habe. Weiters erneuerte er das Bedauern der FPÖ, in Gespräche bei der Gesetzeswerdung nicht involviert gewesen zu sein. In Abänderungsanträgen verlangte er, Jugendlichen unter 16 Jahren den Kauf von Zigaretten und Alkoholika zu verbieten und eine eigene Jugendschutzkarte einzuführen, auf welcher die wichtigsten Punkte des Jugendschutzgesetzes abgedruckt sein sollten. Schließlich kritisierte er, dass man einem FPÖ-Vorschlag, das Autostoppen erst ab 16 Jahren zu erlauben, nicht zustimmen werde. (Forts.) hl/vo

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(RK vom 28.02.2002)